Kirchenmusiker

Frage: „Ich soll meinen freien Tag von Montagmittag bis Dienstagmittag nehmen. Ist das erlaubt?“ Antwort: Nein. Der Begriff „Tag“ umfasst im Arbeitsrecht immer die Zeit von 0 Uhr bis 24

Für B-Kirchenmusiker und Mesner – Für B-KirchenmusikerInnen und MesnerInnen sehen die Tätigkeitsmerkmale des ABD mehr als eine Höhergruppierung während der beruflichen „Laufbahn“ vor. Nach der Reform des ABD im Zuge

Infos

Dienstordnung

Teil C ABD. C, 6. Dienstordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker

Arbeitszeitkalender (Rubrik „Downloads -> Arbeitszeitkalender)

Entgelt

ABD Teil A:

Teil A, 2. Allgemeine Vergütungsordnung/ Tätigkeitsmerkmale (bis 31.12.2016)

Teil A, 2.9. Entgeltordnung  

Weitere Informationen: siehe Rubrik „ABD