Kirchenmusiker

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die im ABD geregelte Möglichkeit, das Wochenstundendeputat von Lehrkräften um 25 % zu kürzen, wenn es betrieblich erforderlich ist, lässt sich aufgrund der

Einführung einer Kinderkomponente – Keinen Erfolg hatte die Mitarbeiterseite der KODA bei der Einleitung eines Schiedsverfahrens zum Thema „Kinderkomponente”. Unter dem Vorsitz von Prof. Dütz hat die Schiedsstelle entschieden, dass

Caritas-Tarifreform in Bayern – Für übergeleitete und neueingestellte Beschäftigte im Caritas-Bereich in Bayern bleibt es nach der Tarifreform bei einer Kinderkomponente. Die Bundesebene der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK)

Arbeitszeitanpassung von Teilzeitkräften im KiTa-Bereich – Auch für pädagogische MitarbeiterInnen im Kindertagesstättenbereich gilt ab 1.Juli 2008 die 39-Stunden-Woche. Für MitarbeiterInnen, die keinen prozentual ausgerichteten Vertrag, sondern einen Stundenvertrag abgeschlossen haben,

Projektsteuerungsgruppe Leistung vom 19.6.2008 – Auf der Sitzung der Projektsteuerungsgruppe für die Einführung einer möglichen Leistungskomponente in das ABD am 19.6.2009 standen die Überlegungen zum Beginn einer Projektphase zum Thema

Ettal 27.- 29.5.2008 – Die neu gewählte Mitarbeiterseite der Bayerischen Regeional-KODA traf sich zu einer dreitägigen Klausur in Ettal, um unter Leitung eines erfahrenen Moderators, Peter Weiser von kifas, die

KODA-Mitarbeiterseite begrüßt Unterschriftenaktion – In einer Pressemeldung hat sich Erzbischof Reinhard Marx gegen die Kommerzialisierung von Kindergärten ausgesprochen. Dies soll aber ein Gesetzentwurf des Familienministeriums ermöglichen. Die KODA-Mitarbeiterseite begrüßt es,

Kindertagesstätten – Teilzeitkräfte – Auch für pädagogische MitarbeiterInnen in Kindertagesstätten gilt ab 1. Juli 2008 die 39-Stunden-Woche. Wer als Teilzeit-Beschäftigter oder -Beschäftigte mit Stundenzahl im Vertrag seinen Beschäftigungsumfang erhöhen möchte,

Zeitschrift ZTR 4/2008 – Durch die Festlegung auf den TVöD in der Fassung des VKA als Referenztarifvertrag für das ABD ist die Übernahme in das kirchliche Arbeitsvetragsrecht in Bereich der

Gewählte Beisitzer/Stellvertreter der Mitarbeiterseite – Als KODA-Mitglied der Mitarbeiterseite im Vermittlungsausschuss: Markus Schweizer Als KODA-Mitglied im Vermittlungsausschuss Markus Schweizer Stellvertreter Johannes Hoppe Als Nicht-KODA-Mitglied im Vermittlungsausschuss Charlotte Hermann, DiAG-MAV München

Fünf Mitglieder gewählt – Die mitarbeiterseitigen Mitglieder im Vorbereitungsausschuss. Der Sprecher der Mitarbeiterseite und fünf weitere Mitglieder vertreten die Mitarbeiterseite im Vorbereitungsausschuss: Jürgen Herberich Johannes Hoppe Hans Reich Manfred Weidenthaler

Studientag der Bayerischen Regional-KODA 2007 – Referate von Peter Böck, Wilhelm Dütz, Martin Fuhrmann und Heribert Staudacher gehalten auf dem Studientag 2007 der Bayerischen Regional-KODA sind veröffentlicht in einer 42-seitigen

Infos

Dienstordnung

Teil C ABD. C, 6. Dienstordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker

Arbeitszeitkalender (Rubrik “Downloads -> Arbeitszeitkalender)

Entgelt

ABD Teil A:

Teil A, 2. Allgemeine Vergütungsordnung/ Tätigkeitsmerkmale (bis 31.12.2016)

Teil A, 2.9. Entgeltordnung  

Weitere Informationen: siehe Rubrik “ABD