Gemeindereferenten

Kommunale Arbeitgeber positionieren sich – Mannheim. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat ein Zehn-Punkte-Programm zur Tarifrunde 2008 verabschiedet. Das höchste Gremium der kommunalen Arbeitgeber tagte am 16. November 2007

Dienstgebervertreter Bistum Eichstätt – Rückwirkend zum 01.11.2007 hat die Freisinger Bischofskonferenz Herrn Stefan Häusler, Jurist in der Personalabteilung des Bischöflichen Ordinariats Eichstätt zum Mitglied in der Bayerischen Regional-KODA ernannt. Zum

Zeitschrift der Mitarbeiterseite – Warum der 12.09. ein dunkler Tag für den kirchlichen Dienst war, lesen Sie in der neuesten Ausgabe des KODA Kompass. Darin finden Sie auch einen Überblick

Sitzung der Mitarbeiterseite in Kempten – Die „Einführung des Mitarbeitergespräches und Entwicklung eines Leistungsbeurteilungssystems“ während der beschlossenen Projektphase ist einer der beiden Schwerpunkte der KODA-Mitarbeiterseite. Festgelegt wurde auf der Sitzung

Frage: Ich werde demnächst 60 Jahre alt und möchte Altersteilzeit beantragen. Geht das, wenn ich teilzeitbeschäftigt bin? Antwort: Ja, wenn Sie nicht geringfügig beschäftigt sind oder durch Ihre Altersteilzeitvereinbarung geringfügig

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Mitglieder der Bayer. Regional-KODA einigten sich in der 135. Vollversammlung auf vorläufige Auszahlungsmodalitäten für das Leistungsentgelt nach ABD; es wurde sicher gestellt,

Frage: Kann ich meinen Besitzstand Kinder verlieren, wenn mein Kind vorübergehend berufstätig ist? Antwort: Für den Anspruch auf Kindergeld gibt es bei volljährigen Kindern Einkommensgrenzen. Verdient ein Kind vorübergehend mehr,

Frage: Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn mein Partner privat versichert ist? Antwort: Das hängt davon ab, wo die Kinder (mit)versichert sind. Nach dem Sozialgesetzbuch V § 45 ist jede/r Beschäftigte bis

Frage: Ich war längere Zeit krank. Darf mir mein Dienstgeber jetzt eine geringerwertigere Arbeit zuweisen? Antwort: Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, die MitarbeiterInnen arbeitsvertragsgemäß zu beschäftigen. Der Entzug der

Mesner und Kirchenmusiker – Wer eine Handreichung sucht, mit deren Hilfe die Ausgleichstage für den Dienst an Sonn- und Feiertagen leicht festgelegt werden können, wird hier fündig. Der spezielle Arbeitszeitkalender

Infos Kompakt – „Muss ich gleich beim ersten Tag einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen? „- „Kann ich während der Arbeitszeit zum Arzt?“ – „Was ist, wenn mein Kind krank

In knapper Form erklärt – Die Vielzahl der arbeitsrechtlichen Grundlagen in den bayerischen Diözesen ist für die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr verwirrend. In der neuen Rubrik „Arbeitrechtliche Grundlagen“ werden

Infos

Dienstordnung

Dienstordnung im onlineABD
(Arbeitsrechtlicher Teil)
-> ABD Teil C, 2. (DO GA/GR)

Dienstordnung

(Allgemeiner – bischöflicher – Teil)

Dienstordnung für Gemeindereferent*innen in den bayerischen (Erz-)Diözesen (Anhang II: Kirchengesetzliche Ordnung mit arbeitsvertragsrechtlicher Relevanz)
-> Nr. 6 (DO GA/GR)

Weitere Ausführungen hierzu siehe auch die Zeitschrift KODA Kompass Nr. 9 vom 17.12.2001

Entgelt

ABD TEIL A, 2.5. Entgeltordnung

Weitere Informationen: siehe Rubrik „ABD

Bundesverband der Gemeindereferent*innen: http://www.gemeindereferent.de/