Nachrichten
Freier Tag aufgeteilt
Frage: „Ich soll meinen freien Tag von Montagmittag bis Dienstagmittag nehmen. Ist das erlaubt?“
In der Freizeit arbeiten
Frage: "Ich bin alleinerziehend, habe 2 kleine Kinder und soll in meiner Freizeit noch zu Sitzungen und Veranstaltungen kommen."
Freizeitausgleichstage sind fest
Frage: "Immer wieder werden meine Freizeitausgleichstage kurzfristig verschoben. Muss ich das einfach hinnehmen?"
Lage der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag
Frage: „Ich habe mit meinem Chef mündlich vereinbart, dass ich nur Montag bis Mittwoch arbeite. Muss man das nicht schriftlich machen?“
Krank im Erholungsurlaub
Frage: "Wenn ich im Urlaub krank werde, kann ich dann die Urlaubstage nachholen?"
TVÖD als Grundlage des kirchlichen Arbeitsvertragsrechtes beschlossen
123. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 26.9.2005 – Bericht von der 123. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 26.9.2005 in NürnbergAuf der 123. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 26.9.2005 wurde das von den Tarifpartnern des Öffentlichen Dienstes am 13.9.2005 vereinbarte neue modernisierte Tarifrecht, der sog. Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes TVöD, von der BayRK als Grundlage des kirchlichen Arbeitsvertragsrechtes ABD beschlossen. Die Bayer. Regional-KODA konnte dabei bereits auf den ersten Übernahmebeschluss, der am 15.6.2004 in Kraft getreten ist, aufbauen.
Gemeinsame Presseerklärung der Bayerischen Regional-KODA
Bayerische Diözesen übernehmen modernes Tarifrecht – Augsburg, 26.09.2005 Nach ausführlichen Beratungen hat die kirchliche Tarifkommission, die Bayerische Regional-KODA, am 26.09.2005 beschlossen, die neuen tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes zu übernehmen. Das neue kirchliche Tarifrecht tritt zeitgleich mit dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) am 01.10.2005 in Kraft. Damit ist gewährleistet, daß die rund 50.000 Beschäftigten in den bayerischen Diözesen vom Niveau der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht abgekoppelt werden. So kann es unter Berücksichtigung besonderer kirchlicher Bedingungen auch in Zukunft gelingen, die Vergleichbarkeit des kirchlichen Arbeitsrechts mit dem Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes aufrecht zu erhalten.
Pressemitteilung zur Einigung im kirchlichen Tarifstreit
Kirchliche Gehälter weiter an öffentlichen Dienst angebunden – Augsburg, den 06.05.2004 (1.285 Zeichen)Die katholische Kirche in Bayern wird auch nach der für 2005 vorgesehenen Reform des öffentlichen Dienstes gleiche Gehälter wie Staat und Kommunen zahlen. Im Gegenzug wird 2004 das Urlaubsgeld in den höheren Vergütungsgruppen ausgesetzt.
Übernahme der Regelungen des Tarifabschlusses des Öffentlichen Dienstes
117. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 – Bericht von der 117. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 in Augsburg Auf der 115. und 116. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA war der Antrag der Dienstgeberseite der BayRK beraten worden, das Urlaubsgeld für 2004 bis zu einer tariflichen Neuregelung abzusenken. Die Mitabeiterseite hatte ihre Zustimmung an Voraussetzungen geknüpft; zum einen forderte sie eine Einbeziehung auch der zum 1.9.2003. neueingestellten MitarbeiterInnen sowie eine Kindergeldkomponente beim Urlaubsgeld, zum anderen aber die Zusicherung, das neugeplante System des öffentlichen Dienstes - voraussichtlich ab Februar 2005 - zu übernehmen. Für die Mitarbeiterseite ist die dauerhafte Anbindung an das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, hauptsächlich im Vergütungsbereich, von grundlegender Bedeutung.
Zukünftige Grundlagen für das kirchliche Arbeitsvertragsrecht
116. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 25. März 2004 – Die 116. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA diente vorwiegend der Beratung der zukünftigen Grundlagen für das kirchliche Arbeitsvertragsrecht in Bayern.
"Brixener Erklärung" der KODA-Mitarbeiterseite
Einstimmig: dran bleiben! – 27. 11. 2003 Bis Dezember 2003 soll eine Prozessvereinbarung zur Neugestaltung des ABD getroffen werden. Dies hat die Bayerische Regional-KODA im Mai 2003 beschlossen. Ziel dieser Prozessvereinbarung ist die kirchengemäße Umsetzung der Tarifreform des öffentlichen Dienstes.Die Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter in der Bayerischen Regional-KODA fordern die Vertreter der kirchlichen Dienstgeber auf, diese Zusage einzuhalten. Unverzichtbare Grundlage für das kirchliche Arbeitsvertragsrecht bleibt dabei der Grundlagenbeschluss der Freisinger Bischofskonferenz vom 22. März 1995. In diesem wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vergleichbarkeit der tariflichen Regelungen mit denen des öffentlichen Dienstes zugesichert.
Beschluss zur Erarbeitung einer Prozessvereinbarung
Bayerische Regional-KODA – Die Bayerische Regional-KODA hat am 6.5.2003 folgenden Beschluss zur Erarbeitung einer kirchlichen Prozessvereinbarung gefasst: