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Frage: "Ich habe noch Resturlaub vom letzten Jahr. Bis wann muss ich ihn spätestens nehmen?"

Frage: "Ich möchte nach meiner Elternzeit bzw. nach meinem Sonderurlaub wieder halbtags in den Beruf einsteigen. Mein Chef besteht aber auf Vollzeit."

Frage: "Ich bin derzeit in Sonderurlaub zur Kindererziehung, möchte aber mit einem Teilzeitjob dazuverdienen. Ist das erlaubt?"

Frage: "Können wir zusätzliche Stunden nicht bis Juli abbauen, verfallen sie in unserem Kindergarten. Ist das denn rechtmäßig?"

Frage: "Wenn mein Kind krank ist, muss ich zu Hause bleiben."

Frage: „Ich war während meines Zeitausgleichs krank. Kann ich den Zeitausgleich später nachholen?“

Frage: "Bei meiner Jubiläumsdienstzeit wurde die Zeit als geringfügig beschäftigte Pfarrsekretärin nicht berücksichtigt. Ist das so richtig?"

Frage: „Nach meiner Elternzeit möchte ich wegen der Kinder vorerst nur Teilzeit arbeiten. Worauf muss ich achten?“

Frage: "Ich bin oft 12 Stunden und länger unterwegs."

Frage: "Ich erhalte nach der 'Altfallregelung' den Tarif 820K auf Kosten des Dienstgebers und möchte nach dem Erziehungsurlaub teilzeit arbeiten? Verliere ich jetzt meine Ansprüche?"

Frage: "Ich wechsle in die Freizeitphase meiner Altersteilzeit und habe noch Resturlaub. Kann ich mir diesen auszahlen lassen?"

Frage: „Ich soll meinen freien Tag von Montagmittag bis Dienstagmittag nehmen. Ist das erlaubt?“

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