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Frage: „Kann ich wegen eines Geschenks gekündigt werden?“

Dienstgebervertreter Bistum Augsburg – Domvikar Msgr. Michael Weihmayer, Personalrefent für Ständige Diakone und pastorale Laienmitarbeiter/-innen im Bistum Augsburg, ist seit 1. September 2007 neues Mitglied der Bayerischen Regional-KODA.

Dienstgebervertreter Bistum Passau – Dr. Klaus Metzl, Generalvikar des Bistums Passau, ist seit 1. August 2007 neues Mitglied der Bayerischen Regional-KODA.

Mit den Juli-Bezügen – Alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des ABD fallen, erhalten mit dem Juli Entgelt eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Die „Tarifautomatik“ im ABD sichert den Kirchenmitarbeitern die Gleichstellung mit den Angestellten im Öffentlichen Dienst der Kommunen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig, Auszubildende bekommen 100 Euro brutto gut geschrieben.

Kinderkomponente: Schiedsstelle angerufen – Nach Ende der 134. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA beschloss die Mitarbeiterseite die Einleitung eines Schiedsverfahrens zum Thema „Kinderkomponente“ innerhalb der vorgesehenen 4-Wochen-Frist. Im ersten Verfahren muss ausschließlich festgestellt werden, ob es sich bei dieser Frage um ein „unabweisbares Regelungsbedürfnis“ handelt. Nur wenn dieses festgestellt wird (und ggf. vom Kirchlichen Arbeitsgericht bestätigt wird), kann in einem zweiten Verfahren eine inhaltliche Entscheidung zur Kinderkomponente getroffen werden.

Beim pädagogischen Personal an Kindertagesstätten – Auf der 134. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA ist zur Frage der zukünftigen Regelung der Verfügungszeit für das pädagogische Personal an Kindertagesstätten noch keine Entscheidung ergangen. Die Mitarbeiterseite weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit keine „rechtlose Situation“ hinsichtlich der Verfügungszeit besteht, sondern die bisherige „Dienstordnung für pädagogische Fach- und Zweitkräfte an Kindergärten in den Katholischen Tagesstätten für Kinder“ selbstverständlich weiterhin Geltung besitzt.

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Das schriftliche Beschlussverfahren in der Lehrerkommission der Bayer. Regional-KODA zur Gleichstellung von BAT-Verträgen von Lehrkräften an kirchlichen Schulen bei freiwilligem Übergang ins ABD wurde eingeleitet. Der Antrag erhielt die erforderlichen Mehrheit. Eine mündliche Erörterung wurde nicht verlangt. (jh)

Bericht (Teil 2) aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Auf der wieder aufgenommen Sitzung der 134. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 19.7.2007 konnten die restlichen Tagesordnungspunkte einer Klärung zugeführt werden. Weitgehende Einigkeit besteht über die Einführung einer Projektphase im Leistungsbereich; für die Mitarbeiterseite ist jedoch die Auszahlung der Gesamtsumme in der Übergangszeit Voraussetzung für eine entsprechende Ausgestaltung dieser Projektphase. Dazu wurden weitere Anpassungsbeschlüsse an die TVöD-Struktur vorgenommen. Die kirchenspezifische Ausgestaltung der Mehrfachaufstiegsproblematik war dabei von besonderer Bedeutung. Uneinigkeit besteht bei der Festlegung des Freistellungsbedarfs der Lehrervertreter in der Bayer. Regional-KODA ab der Amtszeit 2008.

Bayerns Familienministerin Christa Stewens – „Verwaltungsaufgaben sind Trägeraufgaben.“ Mit dieser präzisen Formulierung zeigt Bayerns Familienministerin Christa Stewens Verständnis für das pädagogische Personal in Kindertagesstätten, das sich gegen die zunehmende Übertragung von Verwaltungstätigkeiten wehrt. Die Ministerin fordert von den Trägern weitere Verbesserungen im Anstellungsschlüssel und in der Fachkraftquote. (Markus Schweizer)

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die 40. Vollversammlung der Lehrerkommission war von offenen Fragen geprägt: Erhalten Lehrer mit BAT-Vertrag doch kein Bestandschutzentgelt? Wie wird mit „Beförderungsämtern“ an Realschulen umgegangen? Ab wann wird die Tätigkeit als Systembetreuer an Realschulen durch Höhergruppierung honoriert? (ms)

Bericht (Teil 1) aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Nachdem auf der 133. Vollversammlung trotz Vorliegen des Vermittlungsvorschlages zur Einführung einer Kinderkomponente keine Einigung erzielt werden konnte, präsentierte die Dienstgeberseite einen eigenen Vorschlag. In den Verhandlungen ging die Mitarbeiterseite um einer Kinderkomponente willen weitgehend auf die Forderungen der Dienstgeberseite ein. Nicht verhandelbar war für die Mitarbeiterseite die Begrenzung der Kinderzulage auf nach dem 31.12.2005 geborene Kinder. Nach Auffassung der Mitarbeiterseite handelt es sich sonst nicht mehr um eine Kinderkomponente im Sinne der christlichen Soziallehre.

Vertagt bzw. keine Zustimmung – Enttäuschend verlief die Sitzung der Zentral-KODA am 5.7.2007 in Fulda für alle, die zumindest einen kleinen Durchbruch in der Frage der Einführung einer Kinderkomponente erhofft hatten.

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