Nachrichten
191. Vollversammlung - im Zeichen der Coronakrise
Novum für die KODA Vollversammlung: per Videokonferenz Beschlüsse in Blick genommen und eingehende Beratungen geführt ...
Arbeitszeitkalender 2021 FÜR KIRCHENMUSIKER(INNEN) UND MESNER(INNEN): – Planungen für das Arbeitsjahr leicht gemacht...
Diesen Kalender gibt es exklusiv bei kodakompass.de. Der Arbeitszeitkalender für Mesner und Kirchenmusiker ist eine hilfreiche Grundlage, um die Ausgleichstage für den Dienst an Sonn- und Feiertagen leicht festlegen zu können. Er enthält ausführliche Erklärungen zu den Bestimmungen der Dienstordnung und zu deren Umsetzung vor Ort.
Mit dieser Arbeitshilfe kann das Jahr im Rahmen einer Dienstbesprechung gemeinsam mit dem Dienstvorgesetzten gut geplant werden.
Der Arbeitszeitkalender kann entsprechend ausgedruckt werden.
NEU: Kurzarbeit nun auch im ABD möglich
Bisher kannte das Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen Diözesen (ABD) keine Regelung zu Kurzarbeit. Angesichts der Covid-19-Pandemie und derer für einzelne Arbeitgeber gravierenden wirtschaftlichen Folgen wurde in einem Eilverfahren für den Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2020 eine Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des SGB III Kurzarbeit einzuführen. Dies sollte über eine Dienstvereinbarung geschehen. Wo keine Mitarbeitervertretung existiert, sind auch einzelvertragliche Vereinbarungen im Rahmen der neuen Regelung möglich. Inhaltlich orientiert sich die Regelung an den Eckpunkten des entsprechenden Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes, der gerade im Entstehen ist. So gibt es etwa im Regelfall eine Aufzahlung auf 90 bzw. 95% des Nettoentgelts sowie weitreichenden Kündigungsschutz. Ein Muster für eine mögliche Dienstvereinbarung ist als Anlage beigefügt. Den Regelungstext sowie ausführliche Erläuterungen dazu finden Sie hier auf unserer Homepage www.kodakompass.de, siehe Anlagen. Robert Winter
Hinweis zur Coronakrise
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die krisenhafte Zuspitzung der Corona-Pandemie stellt auch kirchliche Arbeitgeber und ihre Beschäftigten vor ungeahnte Herausforderungen. Wie lässt sich eine längere Kinderbetreuung zuhause organisieren? Wer soll zu welchen Bedingungen ins Homeoffice? Wer trägt das Risiko des verringerten Arbeitsanfalls? Ist Kurzarbeit eine Lösung? Muss ich jetzt Urlaub nehmen?
Unser Arbeitsvertragsrecht ABD hält bereits viele Regelungen zu einer angemessenen Reaktion darauf bereit, wie z.B. Arbeitsbefreiungen, Erholungs- und Sonderurlaub, vgl. dazu Teil A, 1. ABD. Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber vieles davon nur im "beiderseitigem Einvernehmen" mit der Arbeitnehmerin, dem Arbeitnehmer oder bei betrieblichen Regelungen mit Zustimmung der MAV (soweit vorhanden), verlangen kann. So muss wie immer z.B. ein Urlaub vom Arbeitnehmer gewollt, beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden - unter den Voraussetzung der rechtlichen Bestimmungen.
Eine Orientierungshilfe für Sie bietet das kürzlich neu erschienene Kompass ABC.
Sollten anlässlich der Krise veränderte oder ergänzende Vorschriften im ABD sinnvoll erscheinen - wie etwa zum Thema Kurzarbeit, die bei uns bis jetzt arbeitsvertraglich nicht geregelt ist -, wird sich die KODA damit zeitnah beschäftigen und die Mitarbeiterseite darüber hier informieren.
Für das Arbeitsrecht gelten darüber hinaus weiterhin auch in der Krise bestimmte staatliche Bestimmungen, z.B. die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
An dieser Stelle mit wenigen Worten alle Punkte für individuelle Fragestellungen von Betroffenen zu klären, ist nicht möglich. Daher empfehlen wir den Kontakt zur MAV. Im Übrigen stehen für die persönliche rechtliche Beratung und Hilfe große Berufsverbände, die Rechtsstellen der KAB (Kath. Arbeitnehmer-Bewegung), Gewerkschaften und spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen zu den ABD-Vorschriften haben, können Sie sich gerne bei den diözesanen KODA-Vertreter*innen der Mitarbeiterseite melden. Rechtsberatung dürfen diese jedoch nicht leisten.
Bitte beachten Sie die Aufrufe sowie die Tipps zur Gesundheitsvorsorge und schränken Sie insbesondere Ihre Sozialkontakte so weit wie möglich massiv ein.
Ihnen und Ihren Familien wünschen wir alles Gute und vor allem viel Gesundheit!
Mit kollegialen Grüßen
Robert Winter, Ralph Stapp
MEHR GELD FÜR ALLE - Entgelterhöhungen ab 1.3.2020
Entgelttabellen: Die aktuellen Entgelterhöhungen spiegeln sich in den neuen Werten der beigefügten Tariftabellen wieder. Anbei ebenso die neuen Beträge für den SuE-Bereich. Die Übersichten können Sie wieder als Aushang verwenden.

Zeitschrift KODA Kompass Nr. 76 - März 2020
Themen: Entgelterhöhung; Besoldung Lehrkräfte; Ansprüche nachfordern - Änderungen Ausschlussfrist; Berufsrückkehrer: neue Entgeltordnung - Antrags- Höhergruppierungen; Ballungsraumzulage; Bischof Voderholzer; sachgrundlose Befristung - Zentral-KODA Zuständigkeit; Personalia - Neue; Gedenken: Prälat Wich und Prälat Hauf; KODA-Wahl; Mitarbeitergespräch; Kontrolle Internet durch Dienstgeber; Kinderpflegerin Reinigungstätigkeiten?
190. Vollversammlung in Nürnberg - Kurznotiz
Start ins neue Jahr mit Sondervollversammlung am 15.1.2020
Gespräch mit Bischof Voderholzer und Änderung bei der Münchner Ballungsraumzulage beschlossen ...
189. Vollversammlung am 4.12.2019
Themen: Sachgrundlose Befristung, Präventionsordnung, KODA-Geschäftsstelle, Entgeltordnung Gemeinde- und Pastoralreferenten, Ballungsraumzulage, Pensionskasse der Caritas, Ausbildungs- und Prüfpflicht und mehr
Anbei der Bericht aus Sicht der Mitarbeiterseite.

Vorabinformation: Ballungsraumzulage an neuen Großraum München angepasst
BALLUNGSRAUMZULAGE - Der neu definierte Großraum München umfasst Teile der Diözesen Augsburg sowie München und Freising. Die bisherige "Ballungsraumzulage"...

Kompass ABC - Zeitschrift Nr. 74+75
November 2019 - Viele haben schon lange darauf gewartet, jetzt ist es endlich da ...

KODA Kompass Nr. 73 erschienen
ZEITSCHRIFT Oktober 2019 - KODA schränkt Anwendung von EG 1 ein. Außerdem Berichte zu weiteren Themen und zu einzelnen Berufsgruppen ...