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Aktuell erreichen uns jede Menge Anfragen zur Corona-Sonderzahlung. Kein Wunder, denn sie war ein Teil des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Abgesehen von Lehrkräften an kirchlichen Schulen und ganz wenigen anderen Beschäftigtengruppen ist diese Sonderzahlung für unser ABD nicht relevant. Denn unser Arbeitsvertragsrecht richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Kommunen (TVöD – VKA), für den aktuell keine solchen Zahlungen vorgesehen sind.
Eigentlich hat die Corona-Sonderzahlung, so wie sie die Länder gewähren, auch nichts mit Corona zu tun. Die Tarifparteien nutzen einfach eine aktuell bestehende Möglichkeit, dass sie so eine Einmalzahlung steuer- und sozialversicherungsfrei bis Ende März 2022 gewähren dürfen. Im Gegenzug sieht der Tarifabschluss dort aber keine prozentualen Erhöhungen für fast das gesamte Jahr 2022 vor. Man könnte das auch eine Mogelpackung nennen.
Für die überwiegende Mehrheit unserer Beschäftigten im ABD gibt es nun zwar keine Corona-Sonderzahlung, dafür aber eine reguläre Tarifsteigerung um 1,8% ab April.
Näheres zum Thema und die neuen Entgelttabellen finden Sie Anfang März im KODA Kompass Nr. 83.

Robert Winter

Februar 2022

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