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BALLUNGSRAUMZULAGE - Der neu definierte Großraum München umfasst Teile der Diözesen Augsburg sowie München und Freising. Die bisherige "Ballungsraumzulage"...

Der neu definierte Großraum München umfasst Teile der Diözesen Augsburg sowie München und Freising. Die bisherige "Ballungsraumzulage" für den Verdichtungsraum München wurde räumlich an den neuen "Großraum München" angepasst. Die Beträge wurden an die von den Kommunen gezahlten Beträge angepasst. Derzeit ist eine neue Ausgabe des KODA Kompass mit genaueren Informationen in Druck. Aufgrund vieler Nachfragen, stellen wir Ihnen den Beitrag zur neuen Ballungsraumzulage bereits jetzt vorab zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Die neue Regelung ist noch nicht in Kraft gesetzt. Letzte redaktionelle Details werden zur Zeit geklärt. Die Regelung wird am 1. Mai dieses Jahr in Kraft treten. Rechtswirksam ist ausschließlich die Veröffentlichung in den diözesanen Amtsblättern.

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Manfred Weidenthaler

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