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Die Tarifparteien des kommunalen öffentlichen Dienstes haben Verbesserungen für viele Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart. Die Details wurden im August ausgehandelt. Der endgültige Tarifvertrag liegt noch nicht vor.


Die Änderungen des Tarifvertrages „Sozial- und Erziehungsdienst“ sollen auch kirchlichen Beschäftigten zugutekommen. Dienstgeber- und Dienstnehmerseite der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (Bayerische Regional-KODA) wollen die Verbesserungen ins kirchliche Tarifrecht ABD übernehmen. Es ist beabsichtigt, die dafür erforderlichen Beschlüsse in einer Sonder-Vollversammlung zu fassen, sobald der genaue Wortlaut der unterschriebenen Tariftexte des öffentlichen Dienstes vorliegt.
Fach- und Ergänzungskräfte sollen auch in kirchlichen Kindertageseinrichtungen Zulagen erhalten. Diese Zulagen sollen rückwirkend und zum gleichen Zeitpunkt wie im öffentlichen Dienst gewährt werden.
Bereits 2022 sollen Fach- und Ergänzungskräfte Anspruch auf zusätzlich zwei freie Tage, sogenannte Regenerationstage, haben. Soweit in Folge der eingetretenen Verzögerung bei den Redaktionsverhandlungen im öffentlichen Dienst und damit auch der Beschlussfassung durch die Kommission die Tage heuer nicht mehr genommen werden können, ist an eine Übertragungsmöglichkeit in das Jahr 2023 gedacht. Auch für die weiteren beabsichtigten Verbesserungen werden Antragsfristen so gelegt, dass jede und jeder sie in Anspruch nehmen kann. Nach den vorliegenden Informationen dürfen für Regenerationstage keine zusätzlichen Schließtage festgesetzt werden.
Es besteht daher jetzt kein Handlungsbedarf. Eine Beschlussfassung der Kommission ist erst möglich, sobald der geänderte Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vorliegt. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld und bitten von Anfragen abzusehen.

Martin Floß, Sprecher der Dienstgeberseite
Robert Winter, Sprecher der Mitarbeiterseite

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