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Projektsteuerungsgruppe Leistung vom 9. April 2008 – Auf der Sitzung der Projektsteuerungsgruppe am 9.4.2008 stand das Thema „Einführung des Mitarbeitergespräches in den bayerischen Diözesen“ im Vordergrund. Als Gäste konnten in der Arbeitsgruppe Vertreter aus allen bayerischen Diözesen begrüßt werden, die mit der Einführung des Mitarbeitergespräches in ihrer Diözese befasst sind.Als Ergebnis haben die Mitarbeitervertreter in der Projektsteuerungsgruppe für ihre Seite festgehalten:

1. Die Einführung des Mitarbeitergespräches ist in den bayerischen Diözesen in unterschiedlicher Weise mit unterschiedlichem Schwerpunkt begonnen worden.

2. Es besteht eine Ungleichzeitigkeit in den bayerischen Diözesen in Bezug auf einen Start des Mitarbeitergespräches. Diese Ungleichzeitigkeit darf nicht dazu führen, dass einzelne Diözesen „abgebremst“ werden.

3. Es bedarf einer verlängerten Einführungsphase des Mitarbeitergespräches in Pilotprojekten mit Auswertung in den einzelnen Diözesen; dies erfordert wohl auch eine Verlängerung der Projektphase durch die Bayerische Regional-KODA, wobei die Verlängerung nicht auf einen „Sankt-Nimmerleinstag“ verschoben werden darf.

4. Das Mitarbeitergespräch kann in den Diözesen unterschiedlich benannt werden; dies hängt in der Regel von diözesaneigenen Faktoren ab, die für das System des Mitarbeitergespräches als solches irrelevant sind.

5. Das Mitarbeitergespräch ist auch für die Bayerische Regional-KODA ein Wert an sich, die Einführung dieses Instrumentes ist insofern unabhängig von einem späteren Leistungsbeurteilungssystem.

6. Andererseits ist die Einführung des Mitarbeitergespräches Voraussetzung, dass ein Leistungsbeurteilungssystem überhaupt einmal eingeführt werden kann, da ohne den Hintergrund eines Mitarbeitergespräches zukünftige Leistungsgespräche von vornherein zum Scheitern verurteilt sind.

7. Das Mitarbeitergespräch hat zwar auch die Leistung des/der einzelnen Mitarbeiters/in im Blickpunkt, darf aber nicht lohnrelevant sein.

8. Entscheidend für die Einführung des Mitarbeitergespräches ist die Bereitschaft der Diözesanleitungen, dieses Instrument einzuführen und es in einem top—down-System zu initiieren. Es bedarf eines klaren Bekenntnisses der einzelnen Domkapitel, Generalvikare und Personalreferenten.

9. Das Mitarbeitergespräch ist ein Führungsinstrument, das einer intensiven Schulung der Dienstvorgesetzten bedarf. Es bedarf keiner Begründung mehr; es ist in sich sinnvoll.

10. Die Einführung des Mitarbeitergespräches kann nur für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne „Biotoplösung“) erfolgen, auch wenn in der Anwendung zwischen Lehrkräften und allen anderen MitarbeiterInnen unterschieden werden muss.

11. Erforderlich ist eine gemeinsame Sprachregelung, damit nicht feststehende Begriffe in unterschiedlicher Weise in den einzelnen Diözesen verwendet werden. Dafür bedarf es eines gegenseitigen Austausches zwischen den Diözesen.

12. Die Form des Mitarbeitergespräches sollte in diözesaneigener Weise erfolgen; die bisherigen Erfahrungen und Vorarbeiten sollten in jeder Diözese zum Abschluss gebracht werden.

13. Eine Verankerung des Mitarbeitergespräches im ABD wird von der Mitarbeiterseite insoweit für sinnvoll erachtet, um

  • generelle Grundbestandteile festzulegen, die in den einzelnen diözesanen Fragerastern zur Anwendung kommen müssen
  • einen Anspruch des/der Dienstvorgesetzten und des/der Mitarbeiters/in auf ein Mitarbeitergespräch zu schaffen
  • den Umgang mit den Protokollen festzulegen (Verbleib bei den beiden Gesprächspartnern)
  • die Verbindung mit dem Qualifizierungsbedarfsgespräch zu schaffen.

14. Die Bayerische Regional-KODA will kein eigenes System des Mitarbeitergespräches einführen, sondern auf den bestehenden Mitarbeitergesprächen in den Diözesen aufbauen.

15. Soweit keine Verankerung des Mitarbeitergespräches im ABD erreicht wird, ist festzuhalten, dass die Mitarbeitervertretungen im Rahmen des § 36 Abs. 1 Nr. 5 MAVO ein weit reichendes Zustimmungsrecht besitzen, das eingefordert wird.

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