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Eckpunkte für die Arbeit vereinbart – Die Arbeitsgruppe "Soziales" hat ihre Arbeit aufgenommen. Mitglieder der Gruppe sind jeweils 5 Vertreter der Dienstnehmer sowie der Dienstgeber. Bericht von der Sitzung:

Am 12.3.2008 fand in Nürnberg die erste Sitzung statt bei der folgende Eckpunkte für die kommende Arbeit in der Arbeitsgruppe (AG) vereinbart worden:

  1. Notwendig ist die Erarbeitung einer sozialethischen Grundlage. Hierzu sollen unter anderen die entsprechenden Dokumente der katholischen Soziallehre als Basis dienen. Diese Grundlage soll dazu dienen zu erkennen, bei welchen Punkten im ABD ein Nachsteuerungsbedarf besteht.
  2. Es wird ein Vergleichskatalog zwischen den Leistungen von ABD und TVöD erstellt und somit ein Ist-Stand festgehalten. Es soll dann überprüft werden, in wie weit die Forderungen der Dienstnehmerseite (siehe Erklärung von Kempten) und schon vorgelegte Dienstgebervorschläge eingearbeitet werden können.
  3. Die Punkte, in denen ein Nachsteuerungsbedarf gesehen wird, sollen auch beschlussmäßig erfasst werden. Darüber hinaus kann aber bei wichtigen Punkten, die beschlussmäßig nicht erfasst werden können eine entsprechende Empfehlung gegeben werden.
  4. Nach Überzeugung der Mitglieder gibt es für die Diskussion in der AG keine Einschränkungen durch das Gebot der Kostenneutralität. Allerdings wird es als Aufgabe der AG angesehen, zunächst innerhalb des durch das ABD vorgegebenen Finanzrahmens Lösungen zu erarbeiten.
  5. Maßnahmen zur familienfreundlichen Personalpolitik vor Ort sollen durch diese Initiative in der KODA weder eingeschränkt noch behindert werden. Der Austausch hierüber wird vielmehr vor dem Hintergrund gesehen, dass von schon erprobten Modellen alle profitieren können.

Die Arbeitsgruppe wird am 7.5. und 3.7.2008 fortgesetzt.

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