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Reisekosten – Anspruch, Erstattung von Auslagen, Entschädigung, Gelder, Fristen u.ä.

Bei Dienstreisen und anderen Dienstfahrten entstehen den Beschäftigten oft Kosten. Diese werden gemäß der ABD-Reisekostenordnung auf Antrag erstattet. Zu den Reisekosten zählen Fahrkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Nebenkosten, wie zum Beispiel Parkgebühren. Dienstreisen und Dienstgänge müssen genehmigt oder angeordnet sein. Manche Beschäftigte haben pauschale Genehmigungen, ansonsten muss jede Fahrt oder Dienstreise einzeln angeordnet werden. Die ABD-Reisekostenordnung entspricht dem Grund und der Höhe nach vollumfänglich dem Bayerischen Reisekostengesetz und der dazugehörigen Rechtsverordnungen, vergleiche dazu "Nützliche Links" unten.

Um sich einen ausführlichen inhaltlichen Überblick zu verschaffen, sind die Artikel der angegebenen KODA Kompass Ausgaben sowie gegebenenfalls ergänzend auch noch die Berichte zu den entsprechenden Vollversammlungen zu empfehlen. In den nachstehenden Informationen sind diese im Einzelnen benannt.

Die Informationen des Landesamtes für Finanzen geben einen guten Kurzüberblick über die Reisekostenvorschriften. Außerdem wird man auch zu den Einzelthemen geführt, siehe Link.

Wer nach konkreten Regelungen zu einzelnen Themen sucht, kann natürlich auch schon direkt im ABD oder im Bay. Reisekostengesetz bzw. in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften fündig werden, siehe Links.
FAQ - Häufig gestellte Fragen - s. auch https://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/reisekosten/faq.aspx

Weitere Antworten auf zentrale Fragen hinsichtlich Reisekostenübernahme und des -erstattungsverfahrens u.ä. s. KODA Kompass Nr. 90 (S. 11 ff.)

Die 167. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA beschloss am 25./26. März 2015 die Neufassung der Reisekostenordnung. Das neue und alte Reisekostenrecht können Sie im onlineabd einsehen (Teil D, 9. ABD). Lesen Sie dazu auch den dazugehörigen Beitrag in der Zeitschrift KODA KOMPASS NR. 63.

Die Zeitschrift KODA KOMPASS AUSGABE NR. 58 erläutert ausführlich das neue Reisekostenrecht. Eine kurze Ergänzung enthält die AUSGABE NR. 60 (Seite 2).

Die 169. Vollversammlung am 3. Dezember 2015 beschäftigte sich ebenfalls intensiv mit dem neuen Reisekostenrecht. Weitere Informationen hierzu siehe Bericht

Ergänzender Beschluss in der172. VOLLVERSAMMLUNG am 28. Juli 2016 zu ABD Teil D, 9. Reisekostenordnung der bayerischen Diözesen: Mit der Ergänzung der Präambel der Reisekostenordnung der bayerischen Diözesen wird sichergestellt, dass die allgemeinen Verwaltungsvorschriften und die abweichenden Vorschriften über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen gemäß Artikel 25 des Bayerischen Reisekostengesetztes, auch für die Beschäftigten im ABD-Bereich entsprechend gelten.

Nützliche Links zum Thema:

  • Bayerisches Reisekostengesetz (BayRKG)    
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum BayRKG (VV-BayRKG)      
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV)   
  • Landesamt für Finanzen (LfF) - Infos zu Reisekosten (Überblick, Einführung, Stichworte, FAQ etc. zum Bayerischen Reisekostengesetz)  
     

Ralph Stapp

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