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ENTGELT TVöD –

Zum 29. Februar sind die aktuell gültigen Entgelttarife für den TVöD ausgelaufen. Nun wird wieder gefordert, verhandelt, vielleicht auch gestreikt. Was im öffentlichen Dienst an Entgeltsteigerungen ausgehandelt wird, wird auch für die kirchlichen Beschäftigten Geltung haben, auch für die im Sozial- und Erziehungsdienst, die gerade erst eine Tarifrunde hinter sich gebracht haben.

Sollte es im Verlauf der Tarifauseinandersetzungen zu Arbeitskampfmaßnahmen kommen, könnten erneut auch Kindertageseinrichtungen betroffen sein. Jeder Streik stellt eine Belastung für die Bevölkerung dar. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder Kindertageseinrichtungen betroffen sind - überall bedarf es einer erhöhten Flexibilität und Improvisationsbereitschaft der Betroffenen. Aber solche Maßnahmen sind auch ein legitimes Mittel, um Schwung in Verhandlungen zu bringen.

Kirchliche Einrichtungen selbst werden nicht bestreikt. Aber sie sollten auch nicht als Streikbrecher dienen. Es steht uns gut an, diejenigen solidarisch zu unterstützen, von deren Aktivitäten wir letztlich profitieren. Zumindest sollten wir ihr Engagement nicht untergraben.

Robert Winter

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