Logo Kodakompass

Für B-Kirchenmusiker und Mesner – Für B-KirchenmusikerInnen und MesnerInnen sehen die Tätigkeitsmerkmale des ABD mehr als eine Höhergruppierung während der beruflichen "Laufbahn" vor. Nach der Reform des ABD im Zuge der Einführung des TVöD war aber nur noch höchstens ein Aufstieg vorgesehen. Für die oben genannten Beschäftigten hätte das teilweise erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet.

Um diese Nachteile aufzufangen hat die Bayer. Regional-KODA einen eigenen § 8a im ABD Teil A, 3 geschaffen. Diese Regelung stellt sicher, dass den Beschäftigten zumindest ein Teil der noch zu erwartenden Aufstiege gewährt wird und die Härten durch die ABD-Reform abgemildert werden.

­