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Caritas-Tarifreform in Bayern – Für übergeleitete und neueingestellte Beschäftigte im Caritas-Bereich in Bayern bleibt es nach der Tarifreform bei einer Kinderkomponente.

Die Bundesebene der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK) stimmte dem von der Verhandlungskommission ausgehandelten Tarifkompromiss zu. Zu den wesentlichen Inhalte des Kompromisses gehört die Beibehaltung des bisherigen Kinderortszuschlags für Mitarbeiter, die am 30. Juni 2008 bereits beschäftigt waren und die Einführung einer Kinderzulage in Höhe von 90 Euro für alle Mitarbeiter, die ab dem 1. Juli 2008 neu eingestellt werden. Die bayerische Regional-AK hat die Kinderkomponente für die Caritas-Beschäftigten in Bayern auf ihrer jüngsten Sitzung übernommen.

Auch im Bereich der verfassten Kirche in Freiburg und Fulda gibt es bereits Regelungen, die für neu eingestellte Beschäftigte einen kinderbezogenen Entgeltbestandteil vorsehen. Manche KODAen wie z. B. die Bistums-KODA Mainz arbeiten an einem entsprechenden Beschluss.

Die Mitarbeiterseite der Bayerischen-Regional-KODA hatte keinen Erfolg mit der Einleitung eines Schiedsverfahrens zum Thema „Kinderkomponente". Unter dem Vorsitz von Prof. Dütz hat die Schiedsstelle entschieden, dass es sich nicht um ein sog. "unabweisbares Regelungsbedürfnis" handelt. Aus Sicht der Mitarbeiterseite bedeutet dies allerdings nicht, dass ein erneuter Anlauf in dieser Sache in der nächsten KODA-Amtsperiode wieder scheitern muss.

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