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Einführung einer Kinderkomponente – Keinen Erfolg hatte die Mitarbeiterseite der KODA bei der Einleitung eines Schiedsverfahrens zum Thema „Kinderkomponente".

Unter dem Vorsitz von Prof. Dütz hat die Schiedsstelle entschieden, dass es sich nicht um ein sog. "unabweisbares Regelungsbedürfnis" handelt.

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