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Frage: „Ich habe doch Anspruch auf 83 % Netto in Altersteilzeit?“

Antwort:

Ja und Nein. Die Altersteilzeitregelung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes besagt, dass die Bezüge vom Arbeitgeber auf 83 % des Nettos aufgestockt werden. Die Berechnung erfolgt nach der staatlichen Mindestnettobetragsverordnung.

Im Einzelfall können sich dadurch Abweichungen vom persönlichen Netto ergeben. Jeder und jedem ist daher dringend anzuraten, sich vor Abschluss eines Altersteilzeitvertrages von der Bezügestelle errechnen zu lassen, wieviel er oder sie später konkret bekommt.

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