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Frage: „Ich soll meinen freien Tag von Montagmittag bis Dienstagmittag nehmen. Ist das erlaubt?“

Antwort:

Nein. Der Begriff „Tag“ umfasst im Arbeitsrecht immer die Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr. Hat der/die MitarbeiterIn Anspruch auf einen ganzen freien Tag, muss wirklich ein ganzer Tag von 0 bis 24 Uhr frei sein. Dies gilt für Urlaubsansprüche, die festen freien Tage von Mesnern und Kirchenmusikern, für freie Ersatztage nach Feiertagsdienst ...

Dagegen kann der Ausgleich von Einzelstunden, etwa Überstunden, auch durch halbe freie Tage erfolgen. Hier ist nicht festgelegt, dass der/die MitarbeiterIn einen ganzen Tag frei haben muss.

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