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Das Stichwort (2) – Mit der Tarifreform sollte zusätzlich zum Tabellenentgelt ein Leistungsentgelt eingeführt werden. Die Bayer. Regional-KODA hat sich darauf verständigt ersatzweise eine jährliche „Besondere Einmalzahlung“ einzuführen. Das Geld wird zum Jahresende ausgezahlt.

Statt Leistungsentgelt

2005 sollte zusätzlich zum Tabellenentgelt ein Leistungsentgelt eingeführt werden. Nachdem von Arbeitgeberseite der damalige Modellversuch zum Leistungsentgelt abgebrochen wurde, hatte sich die Bayer. Regional-KODA darauf verständigt ersatzweise eine jährliche „Besondere Einmalzahlung“ einzuführen. Das Geld wird zum Jahresende ausgezahlt. Wer unter dem Jahr unverschuldet ausscheidet, erhält die Zahlung anteilig.

2012 beträgt sie 20,29 % eines Monatsgehalts. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich nach den Berechnungsvorschriften für die Jahressonderzahlung. 2013 wird die Zahlung 23,35% eines Monatsentgelts betragen.

Seit 2011 besteht die Möglichkeit, 1/5 der „Besonderen Einmalzahlung“ in einen „Leistungstopf“ einfließen zu lassen und nach individueller Leistung zu vergeben. Hierfür muss eine Dienstvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitervertretung abgeschlossen werden. In Einrichtungen ohne Mitarbeitervertretung ist diese individuelle Leistungsbezahlung nicht möglich. (Berechnungsweise und Rechtsgrundlage: § 18a ABD A, 1.

Lehrkräfte

Lehrkräfte an kirchlichen Schulen erhalten keine Besondere Einmalzahlung, da sie nach der A-Tabelle für Beamte vergütet werden.

Aus: KODA Kompass 43, S. 33: Der Lohn für die Mühe - das Entgelt (aktualisert Prozentangaben Stand 1.12.2012)

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