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Frage: Kann ich meinen Besitzstand Kinder verlieren, wenn mein Kind vorübergehend berufstätig ist?

Antwort:

Für den Anspruch auf Kindergeld gibt es bei volljährigen Kindern Einkommensgrenzen. Verdient ein Kind vorübergehend mehr, entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Damit endet auch der Anspruch auf die Besitzstandzahlung Kind und zwar endgültig. Das gilt auch wenn die Kindergeldberechtigung später wieder neu auflebt.

Solche vorübergehenden Kindergeldunterbrechungen können zum Beispiel auftreten, wenn Kinder zwischen Ausbildung und Berufsoberschule zur Überbrückung einige Monate berufstätig sind.

Die Einkommensgrenze liegt 2007 bei 7.680 Euro im Kalenderjahr. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Also Einkommen abzüglich 920 Euro Arbeitnehmer- Pauschbetrag und abzüglich möglicher Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen. In dem Jahr, in dem das Kind volljährig wird, wird der Freibetrag zeitanteilig gekürzt.

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