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Wegstreckenentschädigung – Es ist vom Bayerischen Landtag beabsichtigt, dass im Bayerischen Reisekostengesetz die Wegstreckenentschädigung erhöht wird, z.B. bei PKW von 0,30 auf 0,35 €. Die Bayer. Regional-KODA einigte sich darauf, dass zum Zeitpunkt der Geltung der neuen Sätze im Bayerischen Reisekostengesetz diese Sätze auch in die Bayerische Reisekostenordnung des ABD übernommen worden.

Die Vollversammlung bekundete ihre Bereitschaft, diese Materie nach erfolgter Umsetzung in das Bayerische Reisekostengesetz ggf. im Umlaufverfahren zu regeln.

„Wir werden die Wegstrecken- entschädigung bei Dienstreisen zum August diese Jahres erhöhen“, hatte der Bayerische Finanzminister Erwin Huber am 24.06.2008 angekündigt. Die Erhöhung soll schon Anfang August in Kraft treten. „Dienstreisen mit dem eigenen Auto dürfen nicht zum Verlustgeschäft für die Bediensteten werden. Deshalb halte ich die Anpassung an die jüngste Benzinpreisentwicklung für vertretbar und angemessen“, erklärte Finanzminister Erwin Huber in einer Pressemitteilung.

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