Logo Kodakompass

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die im ABD geregelte Möglichkeit, das Wochenstundendeputat von Lehrkräften um 25 % zu kürzen, wenn es betrieblich erforderlich ist, lässt sich aufgrund der Rechtssprechung nicht mehr halten. Wie dieses Problem gelöst wurde und alle weiteren Beratungspunkte lesen Sie im Bericht von der letzten Vollversammlung der Lehrerkommission in der Bayer. Regional-KODA im Kloster Ettal.

Bericht der Mitarbeiterseite der Lehrerkommission von der 44. Vollversammlung der Lehrerkommission in der Bayerischen Regional-KODA am 10. Juli 2008 im Kloster Ettal

I. Beschlussmaterien

1. Veränderung bei der Mehrarbeitsregelung

Die Vollversammlung einigte sich auf eine neue Regelung bei regelmäßiger Mehrarbeit für vollbeschäftigte Lehrkräfte, die für mindestens fünf zusammenhängende Monate angeordnet wird. Die betroffenen Lehrkräfte erhalten im entsprechenden Umfang ein anteilig erhöhtes Entgelt. Voraussetzung ist, dass diese Mehrarbeit innerhalb eines Schuljahres in einer Klasse in einem Fach geleistet wird.

Damit wird der erheblichen Mehrbelastung der betroffenen Lehrkräfte durch Korrekturen und weitere damit verbundene zusätzliche Tätigkeiten Rechnung getragen.

2. Kürzung des Wochenstundendeputats

Die Mitarbeiterseite machte auf ein BAG-Urteil aufmerksam (5 AZR 535/04 v. 7.5.2005), das eine einzelvertragliche Regelung der Verkürzung der Arbeitszeit um 20% nach unten zulässt oder eine Erhöhung um 25%. In dem BAG-Urteil werden damit das Interesse des Arbeitgebers an der Flexibilisierung der Arbeitszeit und das Interesse des Arbeitnehmers an einer festen Regelung der Dauer der Arbeitszeit gegenseitig angemessen zu einem Ausgleich gebracht.

Die Mitarbeiterseite beantragte deshalb, die in den SR-L vorliegende Regelung für Lehrkräfte in Nr. 4 Abs. 6 so zu verändern, dass im Einzelfall bei Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse für das jeweilige Schuljahr die Unterrichtspflichtzeit nur mehr um 20%, nicht mehr aber um 25%, gekürzt werden darf.

Die Vorlage wurde beschlossen.

II. Beratungsmaterien

3. Eingruppierung von Quereinsteigern

Die von der Vollversammlung auf der 43. Sitzung eingesetzte Arbeitsgruppe hatte erste Ergebnisse erzielt, die vorerst mündlich vorgetragen wurden und demnächst in einer zwischen Dienstgeber- und Mitarbeiterseite abgestimmten Vorlage der Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA als in Zukunft zuständigem Gremium vorgelegt werden sollen.

Generell ist die Mitarbeiterseite der Auffassung, dass bei Quereinsteigern nicht mehr auf die Ausbildung bei der Bezahlung abgestellt werden darf, da diese inzwischen nicht mehr überschaubar sind, sondern darauf, welche Genehmigung vom Kultusministerium für die einzelne Lehrkraft erteilt wird.

Die Mitarbeiterseite sieht Handlungsbedarf bei zwei Fallgestaltungen:

Bei Gymnasien und Realschulen

Sie machte folgenden Vorschlag:

  • Genehmigung für zwei Fächer bis zum Abitur: A 13 ohne Zulage
  • Genehmigung für ein Fach bis zum Abitur sowie einem zweiten Fach mit der Genehmigung bis zur Sekundarstufe I: A 12 mit Zulage
  • Genehmigung für ein Fach bis zum Abitur: A 12
  • Genehmigung für zwei Fächer mit der Genehmigung bis zur Sekundarstufe I: A 12

Von Bedeutung ist, dass auch Quereinsteier an Gymnasien wie die Erfüller beurteilt werden sollten. Dabei sollten die Bewährungszeiten variabel nach dem jeweiligen Prädikat, generell aber jeweils drei Jahre später als beim Erfüller, vollzogen werden.

Bei Realschulen sollte die Genehmigung für zwei Fächer erforderlich sein, um A 12 erhalten zu können. Hier sollte aber ohne Beurteilung die Höhergruppierung nach 6 Jahren vollzogen werden.

Die Mitarbeiterseite machte klar, dass hier teilweise ein Systemwechsel vollzogen würde, so dass sie sehe, welche Schwierigkeiten dies mit sich bringen könne. Von Dienstgeberseite wird deutlich gemacht, dass zunächst eine Beschlussvorlage zwischen beiden Seiten erarbeitet werden sollte, um dann mit Rückbindung zu anderen Stellen eine entsprechende Beschlussfassung vorbereiten zu können.

4. Zusammenführung der Anlagen A und B zu einer einheitlichen Anlage

Es lag ein Vorschlag für eine Harmonisierung der beiden Anlagen A und B (Eingruppierungsrichtlinien) zu einer einheitlichen Anlage vor, der allerdings nicht behandelt wurde, sondern auf eine der nächsten Sitzungen verschoben wurde.

6. Beförderungswartezeiten bei Fachbetreuern

Es soll geprüft werden, ob die derzeitige Regelung in der Ordnung für Berufsbezeichnungen (OfB) bzw. der Übergangsregelung dazu führt, dass bisher bereits als zweite Fachbetreuer tätige Lehrkräfte unbeabsichtigt schlechter gestellt werden als nach der neuen Regelung beginnende zweite Fachbetreuer.

7. Lebensaltersstufen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz will Diskriminierungen verhindern. Dabei ist auch nachzufragen, ob im Lehrer-ABD-System - das dem Beamtensystem nachgebildet ist - durch die bestehenden Lebensaltersstufen ggf. eine Diskriminierung jüngerer Kollegen gesehen werden kann. Es wird deshalb geprüft, ob hier Handlungsbedarf für eine Änderung der SR-L besteht.

III. Sonstiges

8. Lehrerrente

Aufgrund der Urteile des BAG v. 13.11.2007 und 11.3.2008 ist von den Diözesen mit Vertretern der Bayerischen Versorgungskammer die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung des Auftrags, seitens der kirchlichen Schulträger in Bayern die arbeitsvertraglich zugesagte Gesamtversorgung wieder herzustellen, besprochen worden. Es soll von der Versorgungskammer eine pauschalierende Lösung – wie im Urteil angeführt – erarbeitet werden.

Inzwischen sind die für eine mögliche Lösung erforderlichen Daten bei der Versorgungskammer eingegangen, so dass mit den versicherungsmathematischen Kalkulationen begonnen werden kann. Sobald diese Berechnungen vorliegen, wird die eingesetzte Arbeitsgruppe auf der Ebene der Schulträger darüber zu entscheiden haben, ob aus ihrer Sicht das von der Versorgungskammer vorgelegte Modell dem Landesarbeitsgericht als pauschalierende Gesamtversorgung vorgelegt werden kann.

IV. Amtszeitende

Die 44. Vollversammlung war die letzte Vollversammlung der Lehrerkommission nach zwei Amtsperioden von 1998 – 2008. Die Arbeit der Lehrerkommission wird in Zukunft innerhalb der Bayerischen Regional-KODA in einer „Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer“ stattfinden und dort für die Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA vorbereitet und „vorbeschlossen“ werden. Die Beschlüsse selber werden dann allerdings von der Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA gefasst.

Die Lehrerkommission wies daraufhin, dass in nächster Zeit einige schwierige Beschlüsse zu fassen sind, v.a. die Frage der Quereinsteiger und der Vereinheitlichung der Eingruppierungsrichtlinien.

Die Mitglieder der Lehrerkommission werden im September noch eigens verabschiedet.

Der Bericht gibt wieder, wie die Mitarbeiterseite der Lehrerkommission die Beratungen verstanden hat und interpretiert. Der Bericht ist keine offizielle Darstellung.

Neuburg, den 27. April 2008

Dr. Joachim Eder, Vorsitzender der Bayer. Regional-KODA , Mitglied der Lehrerkommission in der Bayer. Regional-KODA

­