Logo Kodakompass

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Auf der 38. Vollversammlung der Lehrerkommission in der Bayerischen Regional-KODA konnte die Novellierung der früheren SR 2l in die neue Sonderregelung-Lehrer (SR-L) abgeschlossen werden. Dazu wurden alle noch erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Bericht der Mitarbeiterseite der Lehrerkommission von der 38. Vollversammlung der Lehrerkommission in der Bayerischen Regional-KODA am 23. April 2007 in Augsburg

1. Anlage C: Bewährungsaufstiege

Die Übertragung der Regelung der kultusministeriellen Eingruppierungsrichtlinien sowie der Eingruppierungsrichtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder TdL auf das beamtenrechtliche Besoldungssystem in den Anlagen A und B zu den SR-L führt dazu, dass für Nichterfüller auch in Zukunft Bewährungsaufstiege nach festgelegten Bedingungen erfolgen. Die dafür erforderlichen Kriterien wurden in der Anlage C gemäß den bisherigen Regelungen des § 23 a ABD i.d.F. v. 30.-9.2005 zu den Bewährungs- und Zeitaufstiegen festgelegt.

2. Ordnung für Berufsbezeichnungen von arbeitsvertraglich beschäftigten Lehrkräften an Schulen in kirchlicher Trägerschaft

Durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 26. Juli 2006 (GVBl S. 390) wurde Art. 97 Abs. 2 dahingehend geändert, dass Ersatzschulen, die nicht nur vorläufig genehmigt sind, den an ihnen hauptberuflich tätigen Lehrkräften nach Maßgabe des Arbeitsvertrags auf die Dauer der Verwendung das Recht einräumen können, Berufsbezeichnungen zu führen, die das Staatsministerium für Unterricht und Kultus für bestimmte Gruppen von Lehrkräften allgemein festsetzt. Damit wurde auch staatlich genehmigten Ersatzschulen das Recht verliehen, Berufsbezeichnungen zu vergeben. Art. 100 Abs. 3 BayEUG, der bislang die Zustimmung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für die Verleihung des Rechts, Berufsbezeichnungen zu führen, vorsah, wurde gestrichen. Aus diesem Grund war es erforderlich, die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über die Berufsbezeichnungen der Lehrer an staatlich anerkannten Ersatzschulen an die neue Gesetzeslage anzupassen.

Aus diesem Grund wurde eine eigene „Ordnung für Berufsbezeichnungen“ beschlossen. Als Inkraftsetzungsdatum wurde der 1.5.2007 vorgeschlagen. Dies war erforderlich, damit den Schulträgern umgehend mitgeteilt werden kann, wie sie ab sofort verfahren können, da bislang Beförderungen ausgesetzt waren.

Die Ordnung ist in 13 Punkte gegliedert. Geregelt werden:

  • Führung der Berufsbezeichnungen mit Zusatz „im Kirchendienst“
  • Mindestwartezeit
  • Richtlinien für die Beurteilung gemäß staatlichen Richtlinien
  • Turnus der Beurteilung
  • Wartezeit
  • Funktionenübernahme
  • Geltung der Berufsbezeichnungen
  • Titel bei Sonderaufgaben
  • Entzug der Berufsbezeichnung
  • Übergangsregelungen für am 1.5.2007 beschäftigte Lehrkräfte
  • Sonderfälle

3. Anlage zum (freiwilligen) Arbeitszeitkonto

Die Vollversammlung nahm ein Formular zur Kenntnis, das in Umsetzung der Arbeitszeitkontenregelung für die Lehrkräfte als Vertragsformular Verwendung finden kann.

Das Formular wird im Internet unter kodakompass.de veröffentlicht.

Ausdrücklich wurde festgehalten, dass es verschiedene Abrechnungsmodalitäten beim Ausgleich von zusätzlichen Unterrichtsstunden gibt. Das Arbeitszeitkonto ist dabei nur eine von verschiedenen Möglichkeiten.

4. Änderung der SR-L

Die SR-L wurden in einigen Bereichen ergänzt bzw. der Ordnung für Berufsbezeichnungen angepasst.

a) Kostenregelung zur Qualifizierung bzw. freiwilligen Fortbildung
Da bislang keine einheitliche Kostenregelung bei Qualifizierungsmaßnahmen bestand, wurden die im ABD vorgesehenen Regelungen in § 5 und § 5 a, die bei freiwilliger Fortbilddung i.d.R. die hälftige Übernahme der Kosten vorsehen, übernommen.

b) Beurteilungsrichtlinien
Für die Beurteilung der Lehrkräfte gelten die staatlichen Vorschriften entsprechend.

c) Redaktionelle Änderungen
Darüber hinaus wurden drei kleine Änderungen der SR-L vorgenommen, die zur Anpassung an das Gesamtkonzept erforderlich waren.

Damit ist durch Beschlüsse auf der Vollversammlung der Lehrerkommission vom 19.10.2006, über die schriftliche Beschlussfassung v. 13.1.2007 und auf den Vollversammlungen vom 27.3.2007 und 23.4.2007 eine endgültige Neuregelung der bisherigen SR 2l zu einer SR-L erfolgt, die insgesamt umgehend in den diözesanen Amtsblättern veröffentlicht werden soll.

In Zukunft besteht das Arbeitsvertragsrecht der Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft

  • aus den SR-L, Inkraftsetzungsdatum 1.1.2007, bestehend aus 3 Teilen für
    • Gymnasien und Realschulen
    • Berufsbildende Schulen
    • Volksschulen
  • den dazu gehörenden Anlagen A und B, in denen die Eingruppierungsrichtlinien für alle Nichterfüller geregelt werden
  • der Anlage C, die den Bewährungsaufstieg für die Nichterfüller regelt
  • der Ordnung zur Verleihung von Berufsbezeichnungen, Inkraftsetzungsdatum 1.5.2007
  • dem Übergangsrecht RÜ-L, Inkraftsetzungsdatum 1.11.2006.

5. Nächster Vollversammlungstermin

Die 39. Vollversammlung der Lehrerkommission findet am Donnerstag, den 10. Mai 2007 in Augsburg im Anschluss an die 133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA statt.

Der Bericht gibt wieder, wie die Mitarbeiterseite der LK die Beratungen verstanden hat und interpretiert. Der Bericht ist keine offizielle Darstellung.

Neuburg, den 27. April 2007

Dr. Joachim Eder
(Vorsitzender der Bayer. Regional-KODA und Mitglied der Lehrerkommission in der Bayer. Regional-KODA)

Reinhard Donhauser-Koci
(Vorsitzender der Lehrerkommission)

­