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Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Wird die Arbeitszeitkontenregelung weiter geführt? Konnte eine Verbesserung für Beschäftigte in der EG 9 erreicht werden? Ist die Beschlussfassung über eine Dienstordnung für die Pastoralreferentinnen und -referenten näher gerückt? Geht die Auseinandersetzung über die Frage der Einarbeitung des tariflichen Gesundheitsschutzes ins ABD weiter? All diese Fragen lassen sich mit „Ja“ beantworten. Hintergründe dazu und vieles mehr lesen Sie im ausführlichen Bericht von der 146. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA in Augsburg. (Markus Schweizer)

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite

146. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 24./25. März 2010

Bericht von der 146. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 24./25. März 2010 in Augsburg

I. Berichte

1. Ständige Arbeitsgruppe Lehrer

Der Vorsitzende Hans Reich berichtete von der 7. Sitzung der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer am 11.03.2010. Dort ging es um die Klärung von Fragen zu den Informationen der Zusatzversorgung für arbeitsvertraglich beschäftigte Lehrkräfte im Kirchendienst.

Klärungsbedarf gibt es auch noch bei der Frage der Regelung des Entgelts und der Zahl der Anrechnungsstunden von Schulpsychologen an Realschulen. Erörtert wurde auch die Frage des Sonderurlaubs. Dabei machte die Mitarbeiterseite deutlich, dass beim Sonderurlaub die Orientierung an den Regelungen für die Lehrkräfte des Freistaates Bayern erfolgen soll. Die Altersteilzeitregelung war ein weiteres Thema. Hier wird geprüft, welche Regelung für angestellte Lehrkräfte beim Freistaat Bayern gilt. Außerdem wurden die vorliegenden Beschlussempfehlungen dieser Vollversammlung, ebenfalls von der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer in der März-Sitzung verabschiedet. Klärungsbedarf besteht noch zur Änderung des gesonderten Freistellungsumfanges der gewählten Vertreter der arbeitsvertraglich beschäftigten Lehrkräfte in der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer der Bayerischen Regional-KODA ab dem Schuljahr 2011/2012. Zentrales Thema für die nächsten Sitzungen werden die Auswirkungen der Dienstrechtsreform und deren Umsetzung für die angestellten Lehrkräfte sein.

2. Arbeitsgruppe Erzieherinnen

Der Sprecher des Arbeitskreises Erzieherinnen erinnert daran, dass es Auftrag der Vollversammlung ist, die Praktikabilität der neuen Regelung zur Verfügungszeit zu prüfen. Voraussetzung für jede Untersuchung ist die ordnungsgemäße Umsetzung der aktuellen Dienstordnung. Hierzu wurden Schulungen zur Dienstplangestaltung angeregt. Die Dienstgeberseite sagte zu, sich mit den aufgeworfenen Fragen zu befassen. Derzeit laufen Initiativen der bayerischen (Erz-) Diözesen, die Dienstplangestaltung in die Kindergartensoftware „Adebis-Kita“ zu integrieren. Die Überprüfung der Verfügungszeitregelung wird künftig Schwerpunkt in der Arbeitsgruppe sein. Hierzu hat die Mitarbeiterseite verschiedene Modelle vorgelegt.

3. Bericht aus dem Arbeitskreis Mesner der Mitarbeiterseite

Der Arbeitskreis Mesner setzt sich aus Vertretern der Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA und Delegierten der Arbeitsgemeinschaft der Süddeutschen Mesnerverbände zusammen. Ziel des Arbeitskreises ist es, im Blick auf eine Neufassung der Dienstordnung Anliegen der Basis vorzusortieren. Themen waren bisher Entgeltordnung und Eingruppierung. Handlungsbedarf besteht nach Auffassung des Arbeitskreises sowohl bei der Dienstordnung als auch bei der Eingruppierung. Im Rahmen der Bildung der Pfarreiengemeinschaften kommen neue Aufgaben auf die Mesner zu. Dies verlangt eine Neufassung des Erhebungsbogens. Auch bei der Frage der Anzahl und der Wertung der einzelnen Dienste besteht Handlungsbedarf.

4. Bericht aus der Zentral-KODA

Dr. Eder berichtet von der letzten Sitzung der Zentral-KODA (16. bis 18.03.2010). Nachdem es nicht gelungen ist, eine gemeinsame Beschlussempfehlung zur Versorgungsordnung vorzulegen, hat die Zentral-KODA beschlossen, den Versuch, eine einheitliche Versorgungsordnung zu entwickeln, aufzugeben. Die Ergebnisse des Studientages der Zentral-KODA vom November 2009 wurden eingehend diskutiert und werden für die nächsten Zentral-KODA-Sitzungen vorbereitet. Weitere Fragestellungen wie Zwangsschlichtung, Beteiligung der Mitarbeiterseite bei Ordnungsfragen, Möglichkeiten des zweiten Weges für kirchliche Einrichtungen sollen jeweils an den nächsten Vollversammlungen nach Vorbereitung durch den Vorbereitungsausschuss in Form eines Studienhalbtages behandelt werden. Auf Einladung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) wird die Arbeitsgruppe zur Reform der Zentral-KODA ab Mai 2010 weiterarbeiten.

Weiteres Thema war die Öffentlichkeitsarbeit in der Zentral-KODA. Hier ist die Möglichkeit eines gemeinsamen Internetauftrittes angedacht. Zu den noch offenen Fragen soll im November in der nächsten Sitzung der Zentral-KODA eine Lösung gefunden werden.

II. Beratungs- und Beschlussmaterien

6. Sonderurlaubsregelung in § 28 ABD Teil A, 1.

Zur Änderung der Sonderurlaubsregelung in § 28 ABD Teil A, 1. lag jeweils ein Antrag der Mitarbeiterseite und der Dienstgeberseite vor.

Die Mitarbeiterseite beantragte die Übertragung von Änderungen im Bayerischen Beamtengesetz in § 28 Sonderurlaub ABD Teil A, 1 zu vollziehen.

Der Antrag der Dienstgeberseite stellt den materiellen Stand des ABD in der bis zum 30.09.2005 geltenden Fassung wieder her. Neu ist allerdings die Regelung, dass während des Sonderurlaubs die Verpflichtung besteht, an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhaltungs- und Wiedereinstiegsqualifizierung nach § 5 ABD Teil A, 1. teilzunehmen.

Nach einer kurzen Auszeit beantragte die Mitarbeiterseite, die vorliegenden Anträge zur Abstimmung zustellen. Nachdem beide Anträge nicht die erforderliche Mehrheit fanden, bleibt es bei der Sonderurlaubsregelung in § 28 ABD Teil A, 1.

7. Anlagen 2 u. 4 ABD Teil A, 3. - Regelung zu Entgeltgruppe 9

Die Mitarbeiterseite verweist auf den vorliegenden Beschlussantrag und dessen Begründung. Mit dem Antrag sollen die Stufenlaufzeiten in den Anlagen 2 u. 4 ABD Teil A, 3. bei der Entgeltgruppe 9 grundsätzlich den Stufenlaufzeiten der übergeleiteten Beschäftigten im VKA-Bereich angepasst werden. Der Antrag stelle bereits einen Kompromiss der unterschiedlichen Ausgestaltung der entsprechenden Anlagen der Referenztarifverträge TVÜ-Bund zu TVÜ-VKA dar.

Die Dienstgeberseite erinnerte daran, dass Grundlage für die bestehende Regelung die Entscheidung war, bei der Übernahme des TVöD in der Entgeltgruppe 9 eine abweichende Regelung zu schaffen. Die damals getroffene Entscheidung findet nach wie vor die Zustimmung der Dienstgeberseite.

Die Mitarbeiterseite erklärt, dass es ihr vor allem darum gehe, dass die Stufenlaufzeit bei der Entgeltgruppe 9 VKA-konform sei. Notfalls könne deshalb auf eine Anhebung der Zulage verzichtet werden. Nach einer kurzen Auszeit teilte die Dienstgeberseite mit, dass sie den Antrag der Mitarbeiterseite nochmals beraten habe. An einer Ablehnung der Erhöhung der Zulage werde aus den genannten Gründen festgehalten, allerdings der Umstellung auf die Stufenlaufzeiten des VKA-Tarifes bis Stufe 4 mit entsprechender Zulage und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens mit Änderung zum 1. Juli 2010 könne sie zustimmen. Rückwirkenden Korrekturen wird es nicht geben. Auf der Grundlage einer vorliegenden Tischvorlage wird der Vorbereitungsausschuss beauftragt, eine entsprechende Übergangsregelung zu erstellen.

Die Mitarbeiterseite ergänzt, dass zusätzlich der Anhang zu § 16 in ABD Teil A, 1. anzupassen sei.

Die Vollversammlung stimmt über folgenden, mündlich formulierten Antrag ab:

Die Stufenlaufzeit in den Anlagen 2 u. 4 ABD Teil A, 3. wird bei der Entgeltgruppe 9 entsprechend der VKA-Regelung (allerdings statt Stufe 5 die bisheriger Zulage) angepasst.

8. Anrechnung von Vordienstzeiten zur Anerkennung von Stufenlaufzeiten - Beschluss der Zentral-KODA vom 11./12.11.2009 - Umsetzung in das ABD

Die Dienstgeberseite erklärt, dass es erforderlich und ausreichend sei, den Zentral-KODA-Beschluss zur Anrechnung von Vordienstzeiten zur Anerkennung von Stufenlaufzeiten redaktionell im ABD zu verorten. Hierzu schlagen sie einen neuen § 16a im ABD Teil A, 1. vor, der beinhaltet, dass bzgl. der Anrechnung von Vordienstzeiten zur Anerkennung von Stufenlaufzeiten der Zentral-KODA-Beschluss vom 12.11.2009 gilt. Darüber hinaus besteht in der Vollversammlung Einigkeit, dass die Anrechnung von Unterbrechungszeiträumen als Zeiten zurückgelegter Tätigkeit für die Berechnung der Stufenlaufzeit keine Rolle spielt, jedoch bei der Stufenzuordnung. Die Vollversammlung stimmt dem Beschlussantrag zu, dass der Zentral-KODA-Beschluss vom 12.11.2009, zur Anrechnung von Vordienstzeiten zur Anerkennung von Stufenlaufzeiten redaktionell, in einem neuen § 16 a ABD Teil A, 1. zu verorten.

9. Gesundheitsvorsorge für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Die Dienstgeber teilten mit, dass die Übernahme der Regelungen der Tarifeinigung zur Gesundheitsvorsorge im Sozial- und Erziehungsdienst grundsätzlich ihre Zustimmung findet. In der bisherigen Diskussion wurde festgestellt, dass die Bestimmungen des Tarifvertrags zu den betrieblichen Kommissionen nicht immer zielführend sind. Es muss darum gehen, unter Berücksichtigung der kirchlichen Strukturen eine möglichst effiziente Umsetzung zu ermöglichen. Daher sahen beide Seiten im Vorschlag des Vorbereitungsausschusses noch nicht das angedachte Ergebnis. Die Dienstgeberseite schlägt deshalb vor, den Antrag nochmals auf ihrer Seite zu beraten und eine neue Vorlage in den Vorbereitungsausschuss einzubringen.

Die Mitarbeiterseite weist darauf hin, dass es sehr unterschiedliche Strukturen in den einzelnen Diözesen gäbe. In einzelnen Kirchenstiftungen gäbe es Mitarbeitervertretungen vor Ort. Die Kompetenz dieser MAVen beim Gesundheitsschutz solle erhalten bleiben.

Die Kommission war sich darin einig, dass die Beschlussfassung mit Inkrafttreten zum 1. September 2010 in der nächsten Vollversammlung erfolgen soll.

10. Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien - Beschlussempfehlungen der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer

Der Vorsitzende verweist auf die vorliegende Beschlussempfehlungen der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer und deren Begründung. Der Regelung für eine Dienstzulage für Lehrkräfte in der Ansparphase der Altersteilzeit im Blockmodell, sowie den Beförderungen während der Altersteilzeit, wurde zugestimmt.

11. Dienstordnung für Pastoralassistentinnen/Pastoralassistenten und Pastoralreferent-innen/Pastoralreferenten - Neufassung des arbeitsrechtlichen Teils

Die Mitarbeiterseite verweist auf ihren vorliegenden Beschlussantrag und beantragt, den Passus zur Dienstwohnung in § 3 Absatz 2 ersatzlos zu streichen. Nach ihrer Auffassung bedeutet die Bestimmung einen Verzicht auf das Grundrecht der Freizügigkeit. Die Anordnung, die zugewiesene Dienstwohnung zu beziehen, sei vertraglich im Arbeitsvertrag zu regeln. mit Verweis auf die Rechtssprechung des BAG, gibt es klare Vorgaben und Grenzen zum Bezug einer Dienstwohnung.

Die Dienstgeberseite erinnert daran, dass der Entwurf auf eine längere Diskussion zurückgehe und mit dem vorliegenden Vorschlag seien die Interessen sowohl des Dienstgebers als auch der Beschäftigten ausreichend berücksichtigt.

Für die Mitarbeiterseite ist zunächst im Blick auf die Rechtssprechung des BAG die Frage zu klären, ob es überhaupt erlaubt sei, dass pastorale Mitarbeiter zum Bezug von Dienstwohnungen verpflichtet werden können.

Die Mitarbeiterseite erinnert weiter daran, dass es auch Beschäftigte mit einer 6-Tage-Woche gibt. Aus diesem Grund schlägt sie vor, in § 11 Absatz 3 Satz 1 die Wörter „zehn Tage“ durch die Wörter „zwei Wochen“ zu ersetzen.

Die Fragen werden zur weiteren Erörterung in den Vorbereitungsausschuss zurück verwiesen.

12. Arbeitszeitkontenregelung (AZKR) - Verlängerung der Regelung bis zum 31.12.2011

Die bestehende Arbeitszeitkontenregelung ist bis zum 31.12.2010 befristet. Die Geltungsdauer verlängert sich um fünf Jahre, sofern nicht bis drei Monate vor Befristungsende die Bayerische Regional-KODA mit der Hälfte der Stimmberechtigten eine Beendigung verlangt. Die derzeitige Arbeitzeitkontenregelung soll überarbeitet und modifiziert werden. Mit der Verlängerung der aktuellen Regelung um ein Jahr, wird Zeit Erarbeitung einer Neuregelung gewonnen, bei der vor allem auch die Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeiten Berücksichtigung finden soll.

13. Regelung über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte und Auszubildende (Ballungsraumzulage)

Auf Antrag der Dienstgeber soll die Regelung mit entsprechenden Änderungen der Grenzwerte weitergelten. Betrifft nur Teile der Erzdiözese München und Freising.

Auf Nachfrage der Mitarbeiterseite zum Umgang mit Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, die auf Grund der Überleitung zum 01.11.2009 in die neuen S-Entgeltgruppen den Grenzbetrag für die Gewährung der Ballungsraumzulage überschreiten und somit keinen Anspruch auf Weitergewährung haben, teilt die Dienstgeberseite mit, dass sie sich durch eine innerdienstliche Anweisung der Praxis des KAV Bayern (Sonderrundschreiben Ergänzende Leistung vom 24.02.2010) anschließen werde.

14. Regelungen für Praktikanten (PraktR) - Änderung der Regelungen in Anpassung an den Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009

Nachdem Studiengänge für Religionspädagogik unterschiedlich sind, ist die Einbeziehung zwingend notwendig. Auf Nachfrage wird darüber informiert, dass die Einführung des Bachelorstudiengangs Religionspädagogik/Kirchliche Bildungsarbeit ab dem Jahr 2013 geplant sei. Es sei dabei gedacht, das erste Praxissemester (7. Semester) in Verantwortung der Hochschulen durchzuführen. Das zweite Praxissemester (8. Semester) werde unter Verantwortung der Diözesen abgeleistet. Da die unterschriebene Fassung des Tarifvertrages noch nicht vorliegt, wird vorgeschlagen, die Beschlussfassung des Antrags in der nächsten Vollversammlung vorzunehmen.

Außerdem wurde Einvernehmen hergestellt, für die übrigen Praktikanten (Vorpraktikanten Kita, Ausbildungspraktikanten u.a.) die bisher angewendeten Richtlinien zu überarbeiten.

15. Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Da die Erklärungsfrist der Tarifvertragsparteien erst abgelaufen war und derzeit die Redaktionsverhandlungen zur Ausarbeitung der Änderungstarifverträge stattfinden, wird die Umsetzung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern, bei der nächsten Vollversammlung besprochen.

III. Verschiedenes und Termine

16. 30 Jahre Bayerische Regional-KODA

Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Bayerischen Regional-KODA, hat die Freisinger Bischofskonferenz der Bitte um eine Begegnung zugestimmt. Die Begegnung wird im Rahmen eines kleinen Empfangs mit kurzen Ansprache und Gesprächsmöglichkeiten bereits am Dienstagabend, den 9. November 2010 stattfinden.

17. Informationen zum Stand des Novellierungsverfahrens der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO)

Der Sprecher der Dienstgeber informierte darüber, dass das Novellierungsverfahren zur kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) durch die Erarbeitung der neuen Ordnung abgeschlossen sei. Die neue Ordnung sieht u. a. vor, dass Personen, die zu kirchlichen Richtern ausgebildet sind, in Zukunft bei der Besetzung des Richteramts berücksichtigt werden. Die Ordnung liegt der Deutschen Bischofskonferenz vor und soll am 1. Juli 2010 in Kraft treten. Da die Ernennung des vorsitzenden Richters, des stellvertretenden Richters sowie der beisitzenden Richter beim Kirchlichen Arbeitsgericht – 1. Instanz der bayerischen (Erz-)Diözesen zum 1. Oktober 2005 erfolgte, ist eine Neubesetzung erst zum 1. Oktober 2010 vorgesehen.

18. Termin der nächsten Vollversammlung

Am 30. Juni und 01. Juli 2010 findet die 147. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA im Haus St. Ulrich in Augsburg statt.

Kaufbeuren, 7. April 2010

Hans Reich

Sprecher der Mitarbeiterseite

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