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Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Im ABD ist geregelt, dass die mit der Arbeitszeit und dem Entgelt im Zusammenhang stehenden Fragen zum jeweiligen Zeitpunkt Bestandteil des ABD werden. Allerdings ergaben sich bei den einzelnen Entgeltbestandteilen Fragen, so dass genau geklärt werden musste, welche Entgeltbestandteile in welcher Weise „automatisch“ im ABD wirksam werden.

Bericht von der 138. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 23.4.2008 in Nürnberg

Verfahren bei Tarifübernahme

Im ABD ist geregelt, dass die mit der Arbeitszeit und dem Entgelt im Zusammenhang stehenden Fragen zum jeweiligen Zeitpunkt Bestandteil des ABD werden. Allerdings ergaben sich bei den einzelnen Entgeltbestandteilen Fragen, so dass genau geklärt werden musste, welche Entgeltbestandteile in welcher Weise „automatisch“ im ABD wirksam werden.

Die Vollversammlung kam deshalb zuerst darin überein, einen Verfahrensvorschlag für den zukünftigen Umgang mit erfolgten tariflichen Änderungen im Öffentlichen Dienst zu entwickeln. Entsprechend der Systematik bei einem Tarifabschluss wird von einem zweistufigen Verfahren ausgegangen.

So sollen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Ende der Erklärungsfrist der Tarifpartner auf einer Vollversammlung die Regelungen verabschiedet werden, die ohne weiteres Bestandteil des ABD werden. Dabei können Anträge eingebracht werden, die eine Abweichung von der Automatik beinhalten. Nach (positiver wie negativer) Entscheidung über die Anträge erfolgt der Vollzug der „Automatik-Regelung“.

Nach Vorliegen des (unterschriebenen) Tarifvertrages werden alle nicht-automatischen Bestandteile, ggf. in „geeint veränderter Form“, in die Vollversammlung eingebracht und beschlossen.

I. Automatik-Bestandteile des Tarifabschlusses 2008 im Öffentlichen Dienst

1. Geklärte und unverändert zur Kenntnis genommene Tatbestände

Unmittelbar treten folgende Tatbestände in Kraft:

  • Ab 1.1.2008 die Tabellenentgeltanhebung um 50.- € sowie anschließend um 3,1 %
  • Ab 1.1.2009 die Erhöhung um weitere 2,8 %
  • Erhöhung der Stundentabelle (Anlage B des ABD) nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen im Öffentlichen Dienst
  • Erhöhung der Tabellenwerte in der Anlage C.
  • Erhöhung der Entgelte in den individuellen Zwischen- und Endstufen
  • Erhöhung der Entgelte in den Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü
  • Die einmalige Sonderzahlung von 225.- € im Januar 2009
  • Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte zum 1.1.2008 um 70.- €
  • Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf 39 Stunden für das pädagogische Personal in den Kindertagesstätten zum 1.7.2008
  • Anpassung der Besitzstandszulage „Kind“ gemäß den Vorgaben des Öffentlichen Dienstes
  • Anpassung der Vergütungsgruppenzulage gemäß den Vorgaben des Öffentlichen Dienstes
  • Anpassung der Zulage in Höhe von 70.- € für Mitarbeiter, die anstelle der Stufe 6 eine Zulage in dieser Höhe erhalten, gemäß den Vorgaben des Öffentlichen Dienstes für die Vergütungsgruppenzulage
  • Anpassung der Zulagen in Höhe von 175.- € für Mitarbeiter, die anstelle der Stufen 5 und 6 eine Zulage in dieser Höhe erhalten, gemäß den Vorgaben des Öffentlichen Dienstes für die Vergütungsgruppenzulage

2. Geklärte, aber noch nicht endgültig festgelegte Tatbestände

Als Automatiktatbestände anerkannt, aber noch nicht endgültig geklärt sind folgende Tatbestände:

  • Anpassung der Förderschulzulage bei Religionslehrern
    - Für ab 1.9.2006 erstmals an Förderschulen eingesetzte RL i.K.
    - Für vor dem 1.9.2006 bereits eingesetzte RL i.K.
  • Anpassung der Ballungsraumzulage

In diesen Fällen bedarf es einer Festlegung durch die Vollversammlung im Juli 2008, auf welche Weise die in den ABD-Regelungen vereinbarte Formulierung für diese beiden Tatbestände anzuwenden ist.

3. Umsetzung der Tarifeinigung über die Aufstockung der individuellen Arbeitszeit bei teilzeitbeschäftigtem Personal auf Antrag der Beschäftigten

Unterschiedlich wurde der Tatbestand der Automatik von Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite hinsichtlich der Regelung „Umsetzung der Tarifeinigung über die Aufstockung der individuellen Arbeitszeit bei teilzeitbeschäftigtem Personal auf Antrag der Beschäftigten“ bewertet. Nach Auffassung der Mitarbeiterseite handelt es sich hier um einen Automatiktatbestand, da es sich um eine tarifliche Anpassungsmöglichkeit der Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte handelt. Nach Auffassung der Dienstgeberseite ist der Tatbestand der Automatik jedoch nicht erfüllt.

Allerdings bestand nach eingehender Diskussion Einigkeit darüber, diese Regelung (aufgrund der unterschiedlichen Auffassung jedoch durch Beschluss der Vollversammlung) in das ABD zu übernehmen, so dass die Klärung der Rechtsfrage in diesem Fall nicht erforderlich war.

Damit können teilzeitbeschäftigte pädagogische Mitarbeiterinnen in den Kindertagesstätten, die im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart haben, auf Antrag bis 30.6.2008 ihre Stundenzahl so aufstocken, dass mindestens die Höhe des bisherigen Brutto-Entgelts erreicht wird. Dies führt beispielsweise zu sog. „krummen Arbeitszeiten“ von 21 Stunden und 17 Minuten anstelle von bisher 21 Stunden. Die Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist. Wer seine bisherige Arbeitszeit beibehalten will, erhält ab 1.7.08. ein etwas geringeres monatliches Entgelt. Einem Antrag muss vom Dienstgeber entsprochen werden.

Die Auswirkungen dieser Erhöhung der Arbeitszeit gerade im Bereich der Kindertagesstätten kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

4. Vorgehensweise zur Umsetzung der „Automatiktatbestände“ des Tarifabschlusses 2008

Nach Kenntnisnahme des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes in der Tarifrunde 2008 erklärte die Vollversammlung, dass die unter Punkt 1 dieses Berichtes genannten Tatbeständ mit Ablauf der Erklärungsfrist zum festgelegten Zeitpunkt Bestandteil des ABD geworden sind. Gleichzeitig wurde der Vorbereitungssauschuss beauftragt, eine Fassung für die Veröffentlichung in den Amtsblättern zu erstellen, um eine rasche Umsetzung des Tarifabschlusses zu sichern. Die sechswöchige Einspruchsfrist ist nicht einschlägig.

II. Übertragung der weiteren Ergebnisse der Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst auf das ABD

5. Umsetzung aller weiteren Ergebnisse der Tarifeinigung 2008

Soweit die weiteren Ergebnisse der Tarifeinigung 2008 im Öffentlichen Dienst für das ABD von Bedeutung sind, bedürfen sie eines eigenen Beschluss.

Dabei handelt es sich um folgende Materien:

  • Einzelstundenvergütung für aushilfsweise beschäftigte Religionslehrer i.K., da deren Vergütung derzeit ohne Automatik auf der Basis von ABD V b,Endstufe, Ortszuschlag Stufe 1 einschließlich Zulage (also nach dem alten BAT-System) festgelegt ist.
  • Erhöhung der Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten zum 1.1.2008 um 70.- €
  • Die Änderungen und Ergänzungen zum TVöD, TVAöD und zum TVÜ (sog. Restantenliste)
  • Regelung zur Weitergeltung des Übergangsrechts
  • Beschäftigungssicherung für Auszubildende

Diese Themen werden vom Vorbereitungsausschuss behandelt und in möglichst geeinter Form als Beschlussvorlagen der nächsten Vollversammlung im Juli 2008 zur Verabschiedung vorgelegt.

6. Nicht angesprochene Themen

Noch nicht angesprochen wurde das Thema, dass im Erziehungsdienst zweieinhalb Tage im Rahmen der jährlichen Gesamtarbeitszeit für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung verwendet werden.

Dieses Thema muss ebenfalls auf der nächsten Vollversammlung insoweit geklärt werden, dass eine Abgrenzung dieser Tage zur Verfügungszeit und zur Qualifizierungsregelung gemäß der Dienstordnung für Erzieherinnen vorgenommen wird.

III. Beschlussmaterie

7. Reisekostenordnung

Die bereits auf den letzten Vollversammlungen besprochene Reisekostenordnung wurde endgültig verabschiedet. Die Dienstgeberseite stimmte dem Antrag der Mitarbeiterseite zu, die Regelung über die sog. teilidentischen Strecken zu streichen.

Allerdings machte die Dienstgeberseite deutlich, dass es nach ihrer Auffassung dieser Regelung auch nicht bedarf, da nur ein Anspruch der Dienstreisenden gemäß § 3 auf „Reisekostenvergütung zur Abgeltung der dienstlich veranlassten Mehraufwendungen“ besteht. Zu diesem Begriff ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ergangen, in dem geklärt wurde, dass dabei nur erhöhte Aufwendungen einbezogen sind, die der Dienstreisende ohne die Dienstreise nicht hätte. Es müssen also Aufwendungen vorliegen, die nicht durch die allgemeine Lebensführung – z.B. die regelmäßige Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – verursacht sind.

Die Mitarbeiterseite machte deutlich, dass diese Regelung in Zukunft generell eine Einzelfallprüfung erfordert, in der geprüft wird, ob es sich wirklich im konkreten Fall um eine Ersparnis im Sinne des BAG handelt. Gleichzeitig müsse beachtet werden, dass solche Fahrten trotzdem der Genehmigung für die Benutzung des KFZ bedürfen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.

Es bedarf deshalb einer genauen Klärung in den Diözesen, wie in Zukunft verfahren wird, die wohl sehr verwaltungsaufwändig wird.

Neben vorwiegend redaktionellen Anpassungen sind v.a. folgende Tatbestände zu beachten:

  • Erweiterung auf Qualifizierungsmaßnahmen
  • Elektronische Genehmigung der Dienstreisen
  • Definition der Auslandsdienstreisen
  • Keine Nachweispflicht der Aufwendungen; allerdings kann der Nachweis innerhalb von 6 Monaten verlangt werden
  • Statt Fahrtkosten heißt es „Fahrkosten“
  • Eine höhere Klasse ist möglich, wenn sie aus dienstlichen Gründen erforderlich ist
  • Besondere Bestimmungen für Behinderte ab 50%
  • Es ist nur ein privateigenes, kein persönlich gehörendes, Fahrzeug notwendig
  • Entschädigungssatz für Fahrrad auf 0,05 € erhöht
  • Verschiedene andere Entschädigungssätze für besondere Bereiche werden erhöht
  • Erhöhung des Übernachtungsgeldes auf 20.- €

IV. Projektsteuerungsgruppe Leistung

8. Mitarbeitergespräch in den bayerischen Diözesen

Der Vollversammlung wurde der Bericht der Projektsteuerungsgruppe v. 9. 4.2008 mit Vertretern aus allen Diözesen zum Thema „Mitarbeitergespräch“ vorgelegt. Ausdrücklich wurde die eigenständige Bedeutung des Mitarbeitergespräches betont, so dass das Mitarbeitergespräch zwar Voraussetzung für ein späteres Leistungsbeurteilungssystem ist, allerdings die Einführung des Mitarbeitergespräches nicht zwingend die Einführung des Leistungsbeurteilungssystems zur Folge haben muss.

Die Mitarbeiterseite verwies zusätzlich auf eine für sie sinnvolle Verankerung des Mitarbeitergespräches im ABD.

Die vorgelegten Papiere werden in nächster Zeit auf beiden Seiten geprüft. Zusätzlich wurde die Projektsteuerungsgruppe beauftragt, die Projektphase „Mitarbeitergespräch“ weiter vorzubereiten. Auf der Sitzung im Juli 2008 werden alle weiteren Schritte von der Vollversammlung beschlossen.

V. Personalien

9. Dienstgebervertreter Hans Mandl aus der Diözese Passau

Für Dr. Josef Meier, der als letztes Gründungsmitglied der Bayerischen Regional-KODA 1980 auf Dienstgeberseite aufgrund des Erreichens der Altersgrenze aus dem kirchlichen Dienst ausgeschieden ist, wurde von der Freisinger Bischofskonferenz der Leiter der Besoldungsstelle Passau, Hans Mandl, zum Mitglied auf der Dienstgeberseite in der Bayer. Regional-KODA berufen.

VI. Termin

Die 139. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA findet am 8./9. Juli 2008 im Kloster Ettal statt. Diese Vollversammlung ist die letzte der sechsten Amtsperiode der Bayer. Regional-KODA.

Neuburg, den 25.4.2008

Dr. Joachim Eder

(Sprecher der Mitarbeiterseite)

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