Nachrichten

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Würde diesmal eine Beschlussfassung zur Höhe und zu den Auszahlungsmodalitäten der besonderen Einmalzahlung gelingen? Diese Frage stand nämlich erneut auf der Tagesordnung der

1.1.2012 – Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft erhalten Entgelt entsprechend der im Bayerischen Besoldungsgesetz vorgesehenen Besoldung. Der Freistaat Bayern hat zum 1. Januar 2012 beschlossen, die Bamtenbesoldung um 1,9

Zusatzversorgung – In den Betriebsrenten sind Mutterschutzzeiten aufgrund europäischer Vorgaben wie Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen und wie volle Versicherungszeiten zu bewerten. Da aber der Zusatzversorgungskasse bis 2012 die Zeiten des Mutterschutzes

Zeitschrift der Mitarbeiterseite – Der neue KODA Kompass ist erschienen. Die Ausgabe Nr. 28 zeigt auf, was bei einem Arbeitgeberwechsel zu beachten ist, stellt die unterschiedlichen Positionen zur Frage der

Frage: „Ich bin oft 12 Stunden und länger unterwegs.“ Antwort: Wenn Sie keine „kirchenspezifische“ Tätigkeit ausüben, greift bei Ihnen nicht die kirchliche Arbeitszeitordnung (ABD Teil D, 3) sondern das ABD

Kindertagesstätten – Die Anwendung des TVöD-Systems führt bei der Eingruppierung von Leiterinnen in Kindertagesstätten in den Fällen, in denen die sog. Fahrstuhlautomatik wegen der Anzahl der betreuten Kinder greift, häufig

Infos zum Urlaub – „Wo finde ich die Regelungen zum Urlaub? Bevor meine KollegInnen in Urlaub gehen, müsste ich wissen, bis wann ich meinen Resturlaub dieses Jahres angetreten haben muss.“

Kommunale Arbeitgeber positionieren sich – Mannheim. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat ein Zehn-Punkte-Programm zur Tarifrunde 2008 verabschiedet. Das höchste Gremium der kommunalen Arbeitgeber tagte am 16. November 2007

Fünfte Verhandlungsrunde – Nach dem die Arbeitgeber kein neues Angebot vorgelegt haben, erklärten die Gewerkschaften die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen für gescheitert. Die Arbeitgeber haben

Zentral-KODA – Die mitarbeiterseitigen Mitglieder der Bayerischen Regional-KODA haben vor der konstituierenden Sitzung am 1. Oktober 2008 drei Mitglieder in die Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechtes im kirchlichen Dienst