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Fünfte Verhandlungsrunde – Nach dem die Arbeitgeber kein neues Angebot vorgelegt haben, erklärten die Gewerkschaften die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen für gescheitert. Die Arbeitgeber haben

Zentral-KODA – Die mitarbeiterseitigen Mitglieder der Bayerischen Regional-KODA haben vor der konstituierenden Sitzung am 1. Oktober 2008 drei Mitglieder in die Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechtes im kirchlichen Dienst

Widerspruch zur Grundordnung – Nach Kenntnis der Mitarbeiterseite werden in manchen Einrichtungen, die dem Geltungsbereich der Bayerischen Regional-KODA zuzuordnen sind, zum Teil Arbeitsverträge abgeschlossen, deren In-Bezugnahme-Klauseln sowohl auf den Tarifvertrag

Thomas Plaßmann – Der bekannte Karikaturist Thomas Plassmann wirft auf humorvolle Art und Weise einen Blick auf Themen, die die Bayer. Regional-KODA beschäftigen. Mit spitzer Feder entstanden so Zeichnungen für

Neuer Sprecher der Mitabeiterseite – Hans Reich, Dienstnehmervertreter aus der Diözese Augsburg, übernimmt am 1. Oktober die Ämter des Sprechers der Mitarbeiterseite und des Stellvertretenden KODA-Vorsitzenden. Er löst Dr. Joachim

Schlichtungsspruch – Einem Schlichtungsspruch der beiden Schlichter stimmte die Schlichtungskommission zu: für 2010 Erhöhung der Entgelte um 1,2 %, rückwirkend ab 1. Januar 2010. Die Schlichtung nach den gescheiterten Verhandlungen

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Entwickelt sich die Frage der Altersteilzeit für Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft zur Gretchenfrage? Die Ständige Arbeitsgruppe Lehrer in der Bayer. Regional-KODA

Verschiedene Träger – gleiche Vergütung? – Wer nur das regelmäßige Monatsbrutto nebeneinander stellt, zieht leicht die falschen Schlüsse. Die KODA-Mitarbeiterseite hat die Bruttotabellenentgelte verschiedener kirchlicher Träger um die Faktoren Arbeitszeit,

Bundesarbeitsgericht – Das Bundesarbeitsgericht hatte eine Frage von großer Tragweite zu entscheiden: Inwiefern können kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich gewerkschaftlich organisieren und beispielsweise für bessere Arbeitsbedingungen streiken? Unsere Kurzformel: Der

Zwischen den Tarifparteien vereinbart – Die Tarifvertragsparteien sind sich darin einig, dass der öffentliche Tarifverbund zu erhalten ist. Das neu zu gestaltende Tarifrecht des öffentlichen Dienstes verlangt Einheitlichkeit und Differenzierung.