Allgemein

Zeitschrift der Mitarbeiterseite – Freuen Sie sich auf die jüngste Ausgabe des KODA Kompass. Vor zehn Jahren wurde diese hoch angesehene Zeitschrift aus der Taufe gehoben. Die „Informationen der Bayerischen

Zeitschrift der Mitarbeiterseite – Berufliche Laufbahnen sind selten mehr geradlinig. Auch beim Arbeitgeber Kirche wechseln Beschäftigte ihren Arbeitplatz. Gründe dafür gibt es genug. Welche arbeitsrechtlichen und finanziellen Konsequenzen sich dabei

Verhandlungen gescheitert – Im Tarifkonflikt öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen haben die Gewerkschaften ver.di, dbb Beamtenbund Tarifunion, GdP und GEW und die Arbeitgeber die Verhandlungen nach der dritten Runde

12,50 bzw. 13,01 Euro – Für Unterricht an Förderschulen wird aufgrund der vorläufigen Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst eine Zulage gewährt. Sie erhöht sich jeweils zum Schuljahresbeginn entsprechend

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Bayer. Regional-KODA konnte in ihrer jüngsten Vollversammlung einige positive Veränderungen im ABD beschließen. So wurde etwa die Verwerfung bei der Berechnung der

Alle Tarifvertragstexte umgesetzt – Die Bayer. Regional-KODA bearbeitete Anfang Juli in ihrer 155sten Vollversammlung in Freising die aktuellen Tarifvertragstexte – alle Änderungen, etwa die neuen Entgelttabellen, die neue Urlaubsstaffelung ab

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Nach langen Besprechungen in Arbeitsgruppensitzungen konnte ein endgültiger Entwurf eines Überleitungsrechtes und einer neuen Sonderregelung Lehrer SR-L der Vollversammlung der Lehrerkommission zur Beratung

Frage: “Ich erhalte nach der ‘Altfallregelung’ den Tarif 820K auf Kosten des Dienstgebers und möchte nach dem Erziehungsurlaub teilzeit arbeiten? Verliere ich jetzt meine Ansprüche?” Antwort: Entscheidend war der Stichtag

133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 8./9. Mai 2007 – Die Bayerische Regional-KODA hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen. Die zukünftige Orientierung erfolgt am TVöD-VKA, aber auch an

Frage: „Ich habe doch Anspruch auf 83 % Netto in Altersteilzeit?“ Antwort: Ja und Nein. Die Altersteilzeitregelung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes besagt, dass die Bezüge vom Arbeitgeber auf 83