Allgemein
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Würde diesmal eine Beschlussfassung zur Höhe und zu den Auszahlungsmodalitäten der besonderen Einmalzahlung gelingen? Diese Frage stand nämlich erneut auf der Tagesordnung der
1.1.2012 – Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft erhalten Entgelt entsprechend der im Bayerischen Besoldungsgesetz vorgesehenen Besoldung. Der Freistaat Bayern hat zum 1. Januar 2012 beschlossen, die Bamtenbesoldung um 1,9
KODA Kompass 48 | September 2012 – Wer darf sich auf eine Einmalzahlung oder auf sogar einen weiteren Bewährungsaufstieg freuen? Wie wirkt sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Urlaub
Zeitschrift der Mitarbeiterseite – Der neue KODA Kompass ist erschienen. Die Ausgabe Nr. 28 zeigt auf, was bei einem Arbeitgeberwechsel zu beachten ist, stellt die unterschiedlichen Positionen zur Frage der
Frage: “Ich bin oft 12 Stunden und länger unterwegs.” Antwort: Wenn Sie keine “kirchenspezifische” Tätigkeit ausüben, greift bei Ihnen nicht die kirchliche Arbeitszeitordnung (ABD Teil D, 3) sondern das ABD
Kindertagesstätten – Die Anwendung des TVöD-Systems führt bei der Eingruppierung von Leiterinnen in Kindertagesstätten in den Fällen, in denen die sog. Fahrstuhlautomatik wegen der Anzahl der betreuten Kinder greift, häufig
Infos zum Urlaub – “Wo finde ich die Regelungen zum Urlaub? Bevor meine KollegInnen in Urlaub gehen, müsste ich wissen, bis wann ich meinen Resturlaub dieses Jahres angetreten haben muss.”
Kommunale Arbeitgeber positionieren sich – Mannheim. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat ein Zehn-Punkte-Programm zur Tarifrunde 2008 verabschiedet. Das höchste Gremium der kommunalen Arbeitgeber tagte am 16. November 2007
Fünfte Verhandlungsrunde – Nach dem die Arbeitgeber kein neues Angebot vorgelegt haben, erklärten die Gewerkschaften die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen für gescheitert. Die Arbeitgeber haben
Zentral-KODA – Die mitarbeiterseitigen Mitglieder der Bayerischen Regional-KODA haben vor der konstituierenden Sitzung am 1. Oktober 2008 drei Mitglieder in die Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechtes im kirchlichen Dienst
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