Allgemein

Zentral-KODA – Die mitarbeiterseitigen Mitglieder der Bayerischen Regional-KODA haben vor der konstituierenden Sitzung am 1. Oktober 2008 drei Mitglieder in die Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechtes im kirchlichen Dienst

Widerspruch zur Grundordnung – Nach Kenntnis der Mitarbeiterseite werden in manchen Einrichtungen, die dem Geltungsbereich der Bayerischen Regional-KODA zuzuordnen sind, zum Teil Arbeitsverträge abgeschlossen, deren In-Bezugnahme-Klauseln sowohl auf den Tarifvertrag

Thomas Plaßmann – Der bekannte Karikaturist Thomas Plassmann wirft auf humorvolle Art und Weise einen Blick auf Themen, die die Bayer. Regional-KODA beschäftigen. Mit spitzer Feder entstanden so Zeichnungen für

Nach acht Verhandlungsrunden – Zahlreiche Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen an kirchlichen Kindergärten haben die Entwicklung der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst genau verfolgt, teilweise sogar die Streik- und Protestaktionen an kommunalen Kindertagesstätten

2,3 % in drei Stufen – Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich geeinigt: Beide Seiten akzeptierten den Schlichterspruch, wonach die Gehälter bis 2011 in drei Stufen um 2,3 Prozent steigen. Die

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die 150ste Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA stand ganz unter dem Zeichen ausführlicher Beratungen. So diskutierten die Mitglieder in Augsburg beispielsweise die Eckeingruppierung von

Tarifrunde 2012 bei Bund und Gemeinden – Langsam beginnen sich die Gewerkschaften und Kommunalen Arbeitgeberverbände im Öffentlichen Dienst für die anstehenden Tarifverhandlungen zu positionieren. Zum 29. Februar endet nämlich der

Bundesarbeitsgericht – Das Bundesarbeitsgericht hatte eine Frage von großer Tragweite zu entscheiden: Inwiefern können kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich gewerkschaftlich organisieren und beispielsweise für bessere Arbeitsbedingungen streiken? Unsere Kurzformel: Der

Zwischen den Tarifparteien vereinbart – Die Tarifvertragsparteien sind sich darin einig, dass der öffentliche Tarifverbund zu erhalten ist. Das neu zu gestaltende Tarifrecht des öffentlichen Dienstes verlangt Einheitlichkeit und Differenzierung.

Frage: „Nach meiner Elternzeit möchte ich wegen der Kinder vorerst nur Teilzeit arbeiten. Worauf muss ich achten?“ Antwort: Sie können Teilzeit nach dem „Teilzeit- undBefristungsgesetz“ oder nach ABD vereinbaren. Die