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Frage: „Wenn mein Kind krank ist, muss ich zu Hause bleiben.“ Antwort: Zur Betreuung eines kranken Kindes haben Sie Anrecht auf Freistellung von der Arbeit – jährlich bis zu 10

Frage: „Ich war während meines Zeitausgleichs krank. Kann ich den Zeitausgleich später nachholen?“ Antwort: Leider nein. Wer etwa Überstunden angesammelt oder ein Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto angespart hat, bekommt dafür

Frage: „Bei meiner Jubiläumsdienstzeit wurde die Zeit als geringfügig beschäftigte Pfarrsekretärin nicht berücksichtigt. Ist das so richtig?“ Antwort: Nein, auch Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung im Dienst der katholischen Kirche werden

1,4 Prozent – Das neue Jahr beginnt mit einer kleinen Lohnerhöhung für die Beschäftigten im kirchlichen Dienst: 1,4 Prozent mehr Brutto. Das ist Teil der Tarifrunde vom Frühjahr 2012, in

Frage: „Nach meiner Elternzeit möchte ich wegen der Kinder vorerst nur Teilzeit arbeiten. Worauf muss ich achten?“ Antwort: Sie können Teilzeit nach dem „Teilzeit- undBefristungsgesetz“ oder nach ABD vereinbaren. Die

Arbeitszeitanpassung von Teilzeitkräften im KiTa-Bereich – Auch für pädagogische MitarbeiterInnen im Kindertagesstättenbereich gilt ab 1.Juli 2008 die 39-Stunden-Woche. Für MitarbeiterInnen, die keinen prozentual ausgerichteten Vertrag, sondern einen Stundenvertrag abgeschlossen haben,

139. Vollversammlung – Die Bayerische Regional-KODA hat in ihrer 139. Sitzung vom 08./09.07.2008 folgende Vereinbarung zum Verfahren zur Umsetzung des Leistungentgelts beschlossen: Verfahrensvorschlag 1. Ab 01.10.2008 findet die „Projektphase Mitarbeitergespräch“

117. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 – Bericht von der 117. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 in Augsburg Auf der 115. und 116. Vollversammlung der

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Lebhafte Diskussionen prägten die 159. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA in Freising, mit der die aktuelle Amtszeit zu Ende geht. Braucht es Zugeständnisse für

KODA-Wahlergebnis 2013 – Zwei Drittel alt – ein Drittel neu. So setzt sich die Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA künftig zusammen. Gleich geblieben ist das Geschlechterverhältnis. Leichte Verschiebungen gibt es bei