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KODA Wahl am 25. April 2013 – Bayernweiter Regional-Wahlvorstand konstituiert Am 25. April 2013 findet die bayernweit einheitliche Wahl zur Bayer. Regional-KODA statt. In den sieben bayerischen Diözesen wurden mittlerweile

KODA-Studientag – Einen Studientag zum Thema „Dritter Weg in den bayerischen Diözesen“ hält die Bayerische-Regional-KODA ab. Ziel ist es, die eigene Reflexion über die rechtlichen Grundlagen zu ermöglichen. Extrene Fachleute,

Widerspruch zur Grundordnung – Nach Kenntnis der Mitarbeiterseite werden in manchen Einrichtungen, die dem Geltungsbereich der Bayerischen Regional-KODA zuzuordnen sind, zum Teil Arbeitsverträge abgeschlossen, deren In-Bezugnahme-Klauseln sowohl auf den Tarifvertrag

Frage: „Können wir zusätzliche Stunden nicht bis Juli abbauen, verfallen sie in unserem Kindergarten. Ist das denn rechtmäßig?“ Antwort: Im Kindergartenbereich fallen durch Sommerfeste, Fahrten und ähnliches oft zusätzliche Arbeitsstunden

Erziehung ist mehr wert – Familienministerin Christa Stewens hat bekannt gegeben, rückwirkend zum 01.07.2007 den Basiswert der staatlichen Kindergartenförderung anzuheben. Was bedeutet dieser Beschluss für das pädagogische Personal in den

Zwei Vertreter – Vertreter der Lehrkräfte an Schulen in Kirchlicher Trägerschaft in der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer sind Klaus Jüttler und Dr. Christian Spannagl.  

Arbeitsgruppe Soziales – Woran erkennt man, dass Arbeitsvertragsregelungen sozial ausgewogen sind? Wo gibt es auch für den Bereich des ABD Möglichkeiten nachzubessern? Von welchen Beispielen aus der Wirtschaft können kirchliche

In knapper Form erklärt – Die Vielzahl der arbeitsrechtlichen Grundlagen in den bayerischen Diözesen ist für die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr verwirrend. In der neuen Rubrik „Arbeitrechtliche Grundlagen“ werden

Pädagogisches Personal in Kindertagesstätten – Wie hoch ist die tatsächliche gewährte Verfügungszeit für das pädagogische Personal in den Kindertagesstätten? Das möchte ver.di im Rahmen einer Umfrage herausfinden. Die Mitarbeiterseite der

Schriftliches Umlaufverfahren – Rückwirkend zum 1. August 2008 steigt für die Beschäftigen die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines PKW von 30 auf 35 Cent. Das bayerische Finanzministerium hat in einer Verordnung