Widerspruch zur Grundordnung – Nach Kenntnis der Mitarbeiterseite werden in manchen Einrichtungen, die dem Geltungsbereich der Bayerischen Regional-KODA zuzuordnen sind, zum Teil Arbeitsverträge abgeschlossen, deren In-Bezugnahme-Klauseln sowohl auf den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) als auch auf das von der Bayerischen Regional-KODA beschlossene und vom zuständigen Diözesanbischof in Kraft gesetzte Arbeitsvertragsrecht (ABD) verweisen.Deshalb stellte die Bayerische Regional-KODA auf ihrer 139. Vollversammlung fest, dass solche Inbezugnahmeklauseln dem geltenden kirchlichen Recht widersprechen!
Die Mitarbeiterseite bekräftigte, dass diese Vertragsformulierungen eindeutig im Widerspruch zur Grundordnung des kirchlichen Dienstes und zur Bayerischen Regional-KODA-Ordnung als bischöfliche Gesetze stehen, die die ordnungsgemäße Anwendung des ABD für alle kirchlichen Beschäftigten sicher stellen wollen.
“Beschäftigte, mit denen ähnliche Arbeitsverträge abgeschlossen wurden, können sich an ihre MAV wenden”, so Hans Reich von der KODA-Mitarbeiterseite. “Hilfreich ist es auch, die KODA-Mitarbeiterseite zu informieren.”