Zusatzversorgung (ZVK) bietet betriebliche und private Rente

Betriebliche und private Altersversorgung (Entgeltumwandlung, Riestern etc.)

Gemäß ABD haben (fast) alle Beschäftigten der bayerischen (Erz-)Diözesen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgung). Träger dieser Rente ist die Zusatzversorgungskasse (ZVK) der bayerischen Gemeinden, sprich die Bayerische Versorgungskammer (BVK). Siehe dazu auch Teil A, 1. Abschnitt III: Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen (§§ 12-25c) ABD, § 25 Betriebliche Altersversorgung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden bzw. D, 10 a. Ordnung über die betriebliche Altersversorgung der bei der Bayerischen Versorgungskammer – Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden – versicherten Beschäftigten im kirchlichen Dienst. Weitere Informationen sind auf der Startseite dieser Homepage unter der Rubrik “Nützliches auf einen Blick” (Stichwort “Zusatzversorgung” bzw. im Kompass ABC – Sonderausgabe der Zeitschrift KODA Kompass) und über Suchfunktion zu entnehmen.

Über diesen Anspruch hinaus können die Beschäftigten auf freiwilliger Basis eine zusätzliche, geförderte Altersversorgung über die Zusatzversorgungskasse aufbauen (vgl. “Plus Punkt Rente”, hierzu gibt es ein Antragsformular). Nähere Informationen zu den Altersvorsorgeprodukten erhalten Sie direkt von der Bayerischen Versorgungskammer. Weitere Infos siehe auch Zeitschrift KODA Kompass Nr. 79 Erläuterungen zur Entgeltumwandlung etc. Seite 8 ff.)

Für die Beantragung der einzelnen Rentenarten ist es sinnvoll einen gesonderten Antrag zu verwenden.

Auf der Homepage der Zusatzversorgungskasse (Betriebsrente) finden Sie verschiedene Servicetoolshttps://www.bvk-zusatzversorgung.de/Versicherte-Rentner (Formulare für Anträge, Betriebsrentenrechner etc.)

Ralph Stapp