Schriftliches Umlaufverfahren – Rückwirkend zum 1. August 2008 steigt für die Beschäftigen die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines PKW von 30 auf 35 Cent.
Das bayerische Finanzministerium hat in einer Verordnung die Wegstreckenentschädigung zum 1. August 2008 geändert. In einem sogenannten schriftlichen Umlaufverfahren hat die Bayerische Regional-KODA – wie auf der 139. Vollversammlung vereinbart – die Reisekostenordnung entsprechend dem Bayerischen Reisekostengesetz angepasst.
Rückwirkend zum 1. 8. 2008 gelten – vorbehaltlich der In-Kraft-Setzung durch die Diözesanbischöfe – folgende Wegstreckenentschädigungen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 ABD Teil D, 9.):
0,35 € bei Benutzung eines Kraftwagens
0,15 € bei Benutzung eines Motorrads oder -rollers
0,09 € bei Benutzung eines Mopeds oder Mofas
0,06 € bei Benutzung eines Fahrrads
Berichte von Vollversammlungen der Bayer. Regional-KODA: