139. Vollversammlung – Die Bayerische Regional-KODA hat in ihrer 139. Sitzung vom 08./09.07.2008 folgende Vereinbarung zum Verfahren zur Umsetzung des Leistungentgelts beschlossen:
Verfahrensvorschlag
1. Ab 01.10.2008 findet die „Projektphase Mitarbeitergespräch“ auf der Grundlage dieser Einigung in der KODA zwischen Dienstgeber- und Mitarbeitervertretern in den sieben bayerischen Diözesen statt.
2. An der Projektphase sollen mindestens 10, höchstens aber 15 Einrichtungen bzw. Organisationseinheiten aus jeder Diözese teilnehmen. Dabei ist die Berücksichtigung einer differenzierten Führungssituation erforderlich. Die beteiligten Einrichtungen bzw. Organisationseinheiten sollen ein möglichst breites Spiegelbild unserer kirchlichen Einrichtungen wiedergeben, z.B.
a) Referat aus dem Jugendamt
b) Referat aus dem Seelsorgeamt
c) Verwaltung
d) Bildungshaus
e) Große Stadtpfarrei oder Stadtpfarreiengemeinschaft
f) Pfarreiengemeinschaft
g) Dörfliche Pfarrei
h) Kindertagesstätten (allein oder mit Pfarrei)
i) Ordensgemeinschaften
Bis spätestens 31. Dezember 2008 melden die Diözesen die an der „Projektphase Mitarbeitergespräch“ teilnehmenden Einrichtungen bzw. Organisationseinheiten der Geschäftsstelle der Bayerischen Regional-KODA.
3. Für das Mitarbeitergespräch werden folgende fünf Themenbereiche zugrunde gelegt: 1. Arbeitsaufgaben, 2. Arbeitsumfeld, 3. Zusammenarbeit und Führung, 4. Förderungs- und Entwicklungsperspektiven, 5. Ziele und Vereinbarungen. Die weitere Ausgestaltung des Mitarbeitergesprächs (z. B. Gesprächsraster, Fragebögen) erfolgt durch die Diözesen.
4. Eine Leistungsbewertung findet in der „Projektphase Mitarbeitergespräch“ nicht statt; die Durchführung des Mitarbeitergesprächs ist nicht entgeltrelevant.
5. Für die an der „Projektphase Mitarbeitergespräch“ teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für deren Vorgesetzte finden zwischen Januar und März 2009 Schulungen statt.
6. Durchführung der Mitarbeitergespräche zwischen April und Juni 2009.
7. Rücklauf der Auswertungsbögen bis spätestens 30.09.2009.
8. Ab 01.10.2009 (Ende der „Projektphase Mitarbeitergespräch“) Vornahme der Auswertungen.
9. Dezember 2009 Entscheidung der Bayerischen Regional-KODA über das weitere Vorgehen.
10. Frau Oberrechtsrätin i. K. Dorothea Wallraff aus der Erzdiözese München und Freising ist Ansprechpartnerin für die Diözesen
Empfehlungen und Hinweise der Projektsteuerungsgruppe
– Die Projektsteuerungsgruppe empfiehlt, die Auswahl der Einrichtungen und Organisationseinheiten, die für die Teilnahme an der „Projektphase Mitarbeitergespräch“ gewonnen werden sollen, in Kooperation mit den für Personalentwicklung zuständigen Personen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Personen bereits an einem diözesanen Konzept zur Einführung eines Mitarbeitergesprächs beteiligt waren.
– Sie regt darüber hinaus an, in die Auswahl die diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV A) sowie die Vorgesetzten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, ggf. eine vorhandene Mitarbeitervertretung, sowie die diözesanen KODA-Vertreter einzubinden.
– Die Projektsteuerungsgruppe bittet diejenigen Diözesen, die bereits diözesane Projekt- oder Pilotphasen zum Mitarbeitergespräch durchgeführt haben, nach Möglichkeit einige Einrichtungen bzw. Organisationseinheiten, die an diesen Projekt- oder Pilotphasen beteiligt waren, für die Teilnahme an der Projektphase zu melden. So können auch deren Erfahrungen mit berücksichtigt und evtl. Langzeiteffekte festgestellt werden.
– Die Projektsteuerungsgruppe weist auf folgende gesetzlich vorgeschriebene oder arbeitsvertragsrechtlich vorgesehenen Gespräche und Belehrungen hin:
- Qualifizierungsbedarfsgespräch gemäß § 5 ABD Teil A, 1.,
- Sicherheitstechnische Unterweisung gemäß § 12 Abs. 1 ArbSchG,
- Ziffer 2 der Protokollnotiz zu § 3 Abs. 2 ABD Teil A, 1. („Belohnungen und Geschenke“).
Ggf. kann in den Diözesen überlegt werden, ob und in welcher Weise diese Bereiche im Rahmen des Mitarbeitergesprächs berücksichtigt werden sollen.