Altersteilzeit – Rentenversicherung – Beschäftigte, die vor dem 1955 geboren wurden, erhalten derzeit mit einem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung einen so genannten “Fragebogen zur Prüfung der Vertrauenschutzregelungen”. Dieser Fragebogen ist wichtig für Versicherte, die vor 2007 einen Altersteilzeitvertrag vereinbart haben, um wie bisher mit 65 in Rente gehen zu können. Weitere Informationen:
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird ab 2012 stufenweise von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr angehoben..
Der Gesetzgeber sieht jedoch für bestimmte Personen, die einen Altersteilzeitvertrag vereinbart haben, einen besonderen Vertrauensschutz bei der Anhebung der Regelaltersgrenze vor. In den Genuss dieses besonderen Vertrauensschutzes kommen Versicherte, die vor dem 1.1.1955 geboren sind und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen wird die Regelaltersgrenze nicht angehoben.
Hier finden Sie den Fragebogen: Deutsche Rentenversicherung (in das Suchfeld R240 eingeben)