Streikrecht für Kirchenbeschäftigte!?

Bundesarbeitsgericht – Das Bundesarbeitsgericht hatte eine Frage von großer Tragweite zu entscheiden: Inwiefern können kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich gewerkschaftlich organisieren und beispielsweise für bessere Arbeitsbedingungen streiken? Unsere Kurzformel: Der Dritte Weg der Kirche und gewerkschaftliche Betätigung sind keine Gegensätze. Wir dokumentieren hier die entsprechenden Pressemeldungen und Bewertungen. (Markus Schweizer)

Stellungnahmen

  • Erklärung des Sekretärs der Deutschen Bischofskonferenz: Bundesarbeitsgericht bestätigt Dritten Weg im Grundsatz (Link)
  • Pressemitteilung von ver.di: Bundesarbeitsgericht bestätigt Streikrecht in der Diakonie (Link)

Die Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts finden Sie unten.

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