Arbeitsgruppe Soziales – Die Arbeitsgruppe Soziales hat am 7. Mai 2008 zum zweiten Mal getagt. Dabei wurden die Ergebnisse der Unterarbeitsgruppe “Soziallehre der Kirche” und eine Bestandsaufnahme der sozialen Aspekte des ABD ausgewertet.
Bericht über die zweite Sitzung der Arbeitsgruppe „Soziales“ am 7.5.2008
1. Auswertung der Ergebnisse der Unterarbeitsgruppe „Soziallehre der Kirche“
Als Grundlage diente das Kompendium der Soziallehre der Kirche, Freiburg 2006. Die Arbeitsgruppe stellte dar, dass ein Schwerpunkt der kirchlichen Lehre u.a. der „Familienlohn“ ist. Darunter wird ein Lohn verstanden, der ausreicht einer Familie ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Des weiteren wird der Wert der menschlichen Arbeit in Verbindung mit dem Grundrecht der gerechten Bezahlung in den Mittelpunkt gestellt.
Um hier konkrete Aussagen für die weitere Entwicklung des kirchlichen Arbeitsrechtes machen zu können hat sich die Arbeitsgruppe darauf geeinigt, einen externen Sachverständigen hinzu zu ziehen. Ein Verständigung auf eine geeignete Person soll noch vor der Sommerpause erfolgen.
2. Auswertung der Bestandsaufnahme:
a) ABD und TVöD (VKA) stimmen unter sozialen Aspekten überein:
In 9 Punkten hat das ABD die sozialen Elemente des TVöD übernommen.
b) ABD geht über den TVöD (VKA) bei sozialen Aspekten hinaus:
In einer weiteren Auflistung von über 20 Punkten wurde festgehalten in welchen Punkten das ABD über den TVöD hinsichtlich sozialer Leistungen hinausgeht. Hierbei geht es von den Haftungsregelungen bis hin zur Geburtskostenpauschale.
Herausgestellt wurde hier allerdings auch, dass viele dieser sozialen „Mehr“-Leistungen schon aus der Zeit des alten ABD (BAT-Grundlage) übernommen worden sind.
Die Arbeitsgruppe tagt wieder am 3. Juli 2008