Aushang fürs Schwarze Brett – Die Urlaubsstaffelung nach Lebensalter im TVöD stellt eine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar, so der Tenor einer im Frühjahr ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Ungeachtet des Alters haben demnach alle Beschäftigten in der Fünf-Tage-Woche Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub.
Da die Urlaubsregelung im Arbeitsvertragsrecht der Bayer. (Erz-) Diözesen mit der des TVöD identisch ist, empfehlen nun die Dienstgeber der Bayer. Regional-KODA in ihrem jetzt veröffentlichten Rundschreiben zusätzlich zustehenden Urlaub aus dem Jahr 2011 bis 30.September 2012 zu gewähren. Der durch das Urteil zustehende Urlaub für das Jahr 2012 kann bis 31. März 2013 angetreten werden. Ab dem Urlaubsjahr 2013 gilt dann eine neue von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Urlaubsstaffelung.
Herunterladen, ausdrucken und ans Schwarze Brett hängen (Aushang bis 31. März 2013)
Hinweis
- BAG-Urteil: “Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der Urlaubsdauer” (BAG – 9 AZR 529/10)
- Dienstgeber-Rundschreiben auf der Seite der Bayer. Regional-KODA