Arbeitsgruppe Soziales – Woran erkennt man, dass Arbeitsvertragsregelungen sozial ausgewogen sind? Wo gibt es auch für den Bereich des ABD Möglichkeiten nachzubessern? Von welchen Beispielen aus der Wirtschaft können kirchliche Einrichtungen lernen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich die jüngste Sitzung der Arbeitsgruppe „Soziales“ der Bayer. Regional-KODA.
Anfang Juli 2008 fand die dritte Sitzung der Arbeitsgruppe Soziales in Nürnberg statt. Die Mitarbeiterseite thematisierte wünschenswerte soziale oder familienfördende Maßnahmen. Ausführlich wurden die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Erzdiözese Bamberg vorgestellt.
1. Die Vertreter der Dienstgeber erinnern an den der AG vorgegebenen Auftrag, zu überprüfen, ob aus sozialen Gesichtspunkten heraus Änderungen im ABD geboten erscheinen und die von der AG vorgeschlagene Vorgehensweise, zunächst eine wissenschaftliche Stellungnahme zu den sozialethischen Grundlagen eines kirchlichen Arbeitsvertragsrechts einzuholen.
2. Von Mitarbeiterseite wird hingegen erwidert, dass nicht damit gerechnet wird, dass das Gutachten eklatante Verstöße gegen kirchliche Prinzipien feststellen wird. Dennoch muss aber in der Arbeitsgruppe über sinnvolle oder wünschenswerte soziale oder familienfördende Maßnahmen gesprochen werden. Solche Maßnahmen seien in der Zwischenzeit außerhalb des kirchlichen Bereiches in großer Anzahl zu finden.
3. Einhellig sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe der Meinung, dass man die bestehenden arbeitsvertragsrechtlichen Regelungen im ABD nicht gering achten dürfe, dass diese im Gegenteil noch besser nach außen vermittelt werden sollten.
4. In diesem Zusammenhang wird über verschiedene Vorschläge diskutiert, zum Beispiele über die Möglichkeit, die Entgeltgruppe 1 ersatzlos zu streichen. Von Mitarbeiterseite wird darauf hingewiesen, dass die Entgeltgruppe 1 wohl als eine Art Kirchlicher Mindestlohn verstanden werden könne, der im gesellschaftlichen Umfeld derzeit kontrovers diskutiert werde. Eine Berechnung anhand der Stufe 2 ergibt einen Stundenwert von 8,12 €, legt man die Stufe 5 zu Grunde, ergibt sich ein Wert von 9,06 €. Weitere Diskussionsvorschläge von seiten der Dienstnehmerseite gibt es hinsichtlich finanzieller Zuschüsse für Kindergartenkosten, Ausstattung für den Schulanfang oder Übernahme der Studiengebühren.
5. Ausführlich wurden die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Erzdiözese Bamberg vorgestellt. Auch die Diözese Augsburg teilte mit, dass dieses Thema “familienfreundlicher Arbeitsplatz” für Mitarbeiter in der Pastoral angegangen worden sei.
Die nächste Sitzung wird – schon in der neuen Amtsperiode – am 9.10.2008 stattfinden.