Aufwertung für den Sozial- und Erziehungsdienst –
Die Beschäftigten in allen Bereichen des Sozial- und Erziehungsdienstes leisten wichtige und wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft. nach der Tarifeinigung von 2009 hatte ver.di gegenüber den öffentlichen Arbeitgebern erklärt, dass die Gewerkschaften für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bessere Regelungen zur Eingruppierung für notwendig halten. Deshalb wurden die entsprechenden Eingruppierungsregelungen im öffentlichen Dienst zum 31.12.2014 gekündigt. Derzeit laufen die Verhandlungen.
Forderungen von ver.di sind
– statusverbessernde Einkommenserhöhungen für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst durch Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale innerhalb der S-Tabelle im öffentlichem Tarifvertrag
– die zwingende Anerkennung aller Vorbeschäftigungszeiten bei der Stufenzuordnung
– Belegbare Plätze, Gruppenanzahl und Beschäftigtenzahl als alternative Heraushebungskriterien für die Kita-Leitung
– eine Verbesserung der Eingruppierung bei nicht erfüllter Formalqualifikation (z.B. bei Einsatz von Sozialassistentinnen als Erzieherinnen)
Gemeinsam mit anderen Akteuren der kirchlichen Arbeitsrechtssetzung in Bayern hat die Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA in einer Solidaritätserklärung deutlich gemacht, dass sie diese Anliegen vollumfänglich unterstützt. Soziale Arbeit braucht eine angemessene Anerkennung. Dies gilt auch für die Beschäftigten im kirchlichen Bereich.
Robert Winter
– Presseerklärung vom 17.3.2015
– Link zur Aufwertungskampagne: https://www.soziale-berufe-aufwerten.de/unterstuetzen/interessenvertretungen/