Frage: „Ich war während meines Zeitausgleichs krank. Kann ich den Zeitausgleich später nachholen?“
Antwort:
Leider nein. Wer etwa Überstunden angesammelt oder ein Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto angespart hat, bekommt dafür entsprechende freie Tage, also Freizeitausgleich. Erkrankt der/die MitarbeiterIn an den Ausgleichstagen, erhält er/sie keine freien Ersatztage. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 11.9.03).
Ausgleichstage sind also zu behandeln wie freie Wochenenden. Ist der/die MitarbeiterIn am freien Wochenende krank, erhält er/sie dafür auch keine freien Ersatztage. Die Möglichkeit, durch Arbeitsunfähigkeit „verlorene“ Tage nachzuholen, beschränkt sich auf ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit während des Erholungsurlaubs.
Der Dienstgeber darf dies natürlich nicht missbrauchen: Unzulässig wäre es etwa, einem bereits „krank geschriebenen“ Mitarbeiter die freien Ausgleichstage bewusst in die Krankheitszeit zu legen, damit sie verfallen.