Klausur der Mitarbeiterseite vom 21.-24. Mai 2007 in Brixen – Auf der Klausur der Mitarbeiterseite der Bayer. Regional-KODA vom 21. – 24. Mai 2007 in Brixen stand die Position der Mitarbeiterseite zum Umgang mit dem Vermittlungsvorschlag zur Kinderkomponente im Vordergrund. Fragen zur neuen Entgeltordnung, zur Entwicklung des Leistungssystems auch im kirchlichen Bereich sowie der Umgang mit dem Auszahlungsmodus des Leistungsentgelts wurden ebenfalls vorrangig diskutiert.
1. Kinderkomponente
Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur Kinderkomponente hat die bisherige Position der Mitarbeiterseite – ausschließliche solidarische Finanzierung der Kinderkomponente aus einem Teil der Leistungskomponente – nach Auffassung der Mitarbeiterseite für nicht mehr zulässig erklärt. Eine Kinderkomponente stellt eine soziale Leistung eines Arbeitgebers dar, zu der er nicht verpflichtet ist. Wird allerdings eine soziale Leistung gewährt, bleibt sie Sache des Arbeitgebers und ist „on top“, also zusätzlich, zu gewähren. Dies gilt auch für kirchliche Dienstgeber, die damit ebenfalls die Freiheit haben, eine solche soziale Komponente einzuführen oder nicht. Allerdings sind diese aufgrund der Äußerungen der Deutschen Bischofskonferenz, ausgelöst v.a auch durch Äußerungen bayerischer Bischöfe, in einer besonderen Verantwortung für kinderbezogene Leistungen mit Entgeltcharakter; so sieht dies zumindest die Mitarbeiterseite.
Diese Position wird nach Auffassung der Mitarbeiterseite durch die Vermittlungsvorschläge, die auf der Ebene der Zentral-KODA derzeit zur Beschlussfassung vorliegen, verstärkt. Auch hier werden Äußerungen der deutschen Bischöfe zum Thema Wahlfreiheit im Bereich der Kindererziehung als Ausgangspunkt für ein Erfordernis einer kircheneigenen Regelung angesehen.
Die Mitarbeiterseite geht davon aus, dass sich auf der Julivollversammlung der Bayer. Regional-KODA eine für beide Seiten annehmbare Lösung der Frage „Kinderkomponente“ findet und sich die bayerischen Diözesen ihrer Verantwortung für eine kirchenspezifische Lösung nicht entziehen.
2. Neue Entgeltordnung
Ausführlich beschäftige sich die Mitarbeiterseite auch mit dem Erfordernis einer neuen Entgeltordnung. Die Rechtslage im Bereich des Öffentlichen Dienstes hat derzeit zur Folge, dass die kommunalen Arbeitgeber die zum 1.10.2007 vorgesehene Entgeltordnung um Jahre zu Lasten ihrer Beschäftigten verschieben können. Die Anbindung des ABD an das Tarifsystem des TVÖD-VkA hat zur Folge, dass diese unbefriedigende Situation auch im kirchlichen Bereich zum Tragen kommt und für die bisherigen Bewährungsaufstiege keine Ersatzreglung erfolgt. Nach Auffassung der Mitarbeiterseite besteht dringender Handlungsbedarf, da der ausschlaggebende Gründ für eine Einigung im Öffentlichen Dienst – die Uneinigkeit über die Höhe der Arbeitszeit – im ABD-Bereich aufgrund der hier geltenden 39-Stunden-Woche nicht gegeben ist. Die Mitarbeiterseite appelliert deshalb an die Dienstgeberseite, zumindest eine Übergangslösung für die nächste Zeit ins Auge zu fassen.
Ausführlich wurde besprochen, inwieweit die ebenfalls erforderliche Entgeltordnung für die kirchenspezifischen Berufsgruppen nicht bereits im nächsten Jahr erstellt und verabschiedet werden kann, zumindest befristet für einige Zeit. Die Mehrfachaufstiege bei den kirchenspezifischen Berufsgruppen, die im neuen „TVÖD-System“ die MitarbeiterInnen benachteiligen, erfordern eine rasche Regelung. Das System der Mehrfachaufstiege beinhaltet Kompensationsleistungen für Eingangsabsenkungen und Abgeltungsregelungen für Zeitzuschläge, so dass kirchenspezifische Gründe für eine faire kircheneigene Regelung sprechen.
3. Leistungssystem
Begrüßt wurde von Mitarbeiterseite, dass Übereinstimmung in der KODA besteht, die Einführung des Leistungssystems mittels einer mehrjährigen Projektphase sukzessive erfolgen zu lassen. Das neue System bietet damit auf jeden Fall die Chance, ein Mitarbeitergespräch flächendeckend einzuführen. Die dabei gemachten Erfahrungen geben dann die Möglichkeit, über die endgültige Einführung eines Leistungssystems reflektiert entscheiden zu können.
4. Soziale Einmalzahlung
Mit der verzögerten Einführung des Leistungssystems stellt sich aber die Frage, in welcher Weise in den nächsten Jahren während einer Übergangszeit das zur Verfügung stehende zusätzliche Entgelt – das damit kein Leistungsentgelt im eigentlichen Sinne mehr darstellt – an die MitarbeiterInnen ausbezahlt wird. Die Mitarbeiterseite favorisiert für das Jahr 2007 eine Regelung entsprechend der derzeit geltenden Beschlusslage, da seit 1.1.2007 ein entsprechender Anspruch in § 18 Abs. 1 ABD festgeschrieben ist. Für die weiteren vier Folgejahre kann sich die Mitarbeiterseite eine soziale Komponente bei der Auszahlung vorstellen: eine Einmalzahlung auf der Basis des zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens, die für alle MitarbeiterInnen in derselben Höhe – für Teilzeitbeschäftigte anteilig – ausbezahlt wird. Nach Auffassung der Mitarbeiterseite hat die Umstellung auf das VkA-System den MitarbeiterInnen in den Entgeltgruppen 9 – 15 zusätzliche Vorteile gewährt; eine einheitliche Einmalzahlung für alle Entgeltgruppen würde damit auch den Entgeltgruppen 1 – 8 zusätzliche Vorteile für die nächsten Jahre geben und damit zu einem sozialen Ausgleich beitragen.