Bayerische Diözesen übernehmen modernes Tarifrecht – Augsburg, 26.09.2005 Nach ausführlichen Beratungen hat die kirchliche Tarifkommission, die Bayerische Regional-KODA, am 26.09.2005 beschlossen, die neuen tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes zu übernehmen. Das neue kirchliche Tarifrecht tritt zeitgleich mit dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) am 01.10.2005 in Kraft. Damit ist gewährleistet, daß die rund 50.000 Beschäftigten in den bayerischen Diözesen vom Niveau der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht abgekoppelt werden. So kann es unter Berücksichtigung besonderer kirchlicher Bedingungen auch in Zukunft gelingen, die Vergleichbarkeit des kirchlichen Arbeitsrechts mit dem Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes aufrecht zu erhalten.
Die Bayerische Regional-KODA regelt für die Beschäftigten der bayerischen Diözesen alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, die im nicht-kirchlichen Bereich den Tarifvertragsparteien überlassen sind. An die Stelle von Tarifverträgen treten im kirchlichen Bereich Beschlüsse der dafür zuständigen Kommissionen.
Die Bayerische Regional-KODA (Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsrechtes) ist ein paritätisch von Vertretern der Dienstgeber und Vertretern der Beschäftigten besetztes Gremium. Die Vertreter der Beschäftigten werden in Urwahl alle fünf Jahre von den kirchlichen Beschäftigten gewählt. Ein Beschluss kommt nur zustande, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Kommission einer Vorlage zustimmen, die dann von den bayerischen Bischöfen für ihre Diözesen in Kraft gesetzt wird. Die Gesamtzahl der im Lauf der Jahre in Kraft gesetzten Beschlüsse bilden das Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-) Diözesen (ABD). Die Bayerische Regional-KODA wurde 1980 gegründet und feiert in diesem Oktober ihr 25-jähriges Bestehen.
Seit die Tarifsvertragsparteien des öffentlichen Dienstes im Jahr 2003 in einer sogenannten Prozessvereinbarung übereingekommen sind, ein modernes, leistungsorientiertes neues Tarifrecht zu schaffen, das die seit 1961 bestehenden tariflichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte ablösen soll, hat die Bayerische Regional-KODA die Entwicklung aufmerksam verfolgt. Der Beschluss, die am 13.09.2005 für den öffentlichen Dienst vertraglich vereinbarten Regelungen im Wesentlichen zu übernehmen, hat seinen Hauptgrund darin, dass weithin vergleichbare Tätigkeiten insbesondere in der Verwaltung und im Bereich der Kindertagesstätten auch vergleichbaren Arbeitsbedingungen unterliegen sollen. Wie die Regelungen für die besonderen Bedingungen im pastoralen Bereich angepasst werden müssen, wird noch geprüft. Wo es notwendig ist, wird die Bayerische Regional-KODA wie in der Vergangenheit Beschlüsse fassen, die den speziellen beruflichen Gegebenheiten im kirchlichen Dienst Rechnung tragen.
Die ebenfalls neue Vergütungsstruktur kommt jüngeren Mitarbeitern durch eine Anhebung der Vergütung entgegen, dafür flacht die Einkommenskurve im Alter ab. Diese Regelung bedeutet auch gegenüber der alten Vergütungsstruktur eine günstigere Entwicklung der Betriebsrente, da durch höhere Beiträge in jüngeren Jahren eine bessere Verzinsung erzielt wird.
An die Stelle der bisherigen Lebensaltersstufen und der praktisch automatischen Höhergruppierungen im Vergütungsbereich treten nunmehr Erfahrungsstufen, deren Erreichen weitgehend an erbrachte Leistungen gekoppelt ist. Zusätzlich wird in den nächsten Jahren eine langsam wachsende Leistungsprämie ausgeschüttet, die einem engagierten und leistungsfähigen Beschäftigten durchaus ansehnliche finanzielle Anreize bietet.
Im kirchlichen Bereich ist ebenso wie im öffentlichen Dienst durch entsprechende Regelungen gewährleistet, dass alle am Stichtag 1.10.2005 bereits beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine finanziellen Nachteile in der Vergütung haben. Diese Beschäftigten werden Zug um Zug in das neue System übergeleitet. Ihre Einkommen entwickeln sich dann nach den neuen Regelungen.