Freier Tag aufgeteilt

Frage: „Ich soll meinen freien Tag von Montagmittag bis Dienstagmittag nehmen. Ist das erlaubt?“

Antwort:

Nein. Der Begriff „Tag“ umfasst im Arbeitsrecht immer die Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr. Hat der/die MitarbeiterIn Anspruch auf einen ganzen freien Tag, muss wirklich ein ganzer Tag von 0 bis 24 Uhr frei sein. Dies gilt für Urlaubsansprüche, die festen freien Tage von Mesnern und Kirchenmusikern, für freie Ersatztage nach Feiertagsdienst …

Dagegen kann der Ausgleich von Einzelstunden, etwa Überstunden, auch durch halbe freie Tage erfolgen. Hier ist nicht festgelegt, dass der/die MitarbeiterIn einen ganzen Tag frei haben muss.