Fragen an die Redaktion – Antworten der Versicherungskammer

Neuer Tarif PflegePREMIUM – Aus dem Kreis der ABD-Beschäftigten erreichten die Redaktion einige Fragen zum neuen Tarif PflegePREMIUM der Versicherungskammer Bayern/Bayerische Beamtenkrankenkasse. Wir haben diese Fragen an die Versicherungskammer Bayern zur Beantwortung weitergeleitet. Lesen Sie die Fragen und Antworten:

Frage:

Sind die Gesundheitsfragen der Versicherungskammer Bayern, die für eingehende Anträge bis zum 31.12.2008 gelten, tatsächlich “vereinfacht”? Bei anderen Versicherern werden die selben Fragen gestellt, diese Fragen werden aber bei diesen Unternehmen nicht als vereinfachte Fragen gelten?

Antwort der Versicherungskammer Bayern:

Uns sind nur 4 Unternehmen bekannt, die wie wir vereinfachte abschließende (diagnosebezogene) Fragen (ja/nein) stellen. Alle anderen Unternehmen, die Pflegeergänzungsversicherungen anbieten, fragen wie bei einer Vollversicherung oder stationären Zusatzversicherung nach allen Erkrankungen der letzten 3 – 10 Jahre, die ausführlich dargelegt werden müssen und dann individuell beurteilt werden.

Frage:

Ausschlussgrund psychische und psychiatrische Erkrankungen: Gelten hierzu auch Psychotherapien, Familientherapien?

Antwort der Versicherungskammer Bayern:

Unter psychischen und psychiatrischen Erkrankungen sind Krankheiten zu verstehen, die auf psychischen Ursachen und nicht auf organische Ursachen zurückzuführen sind.

Beispiele: Angst- und Panikstörungen, Anorexie (Magersucht), Bulimie, Borderline-Störungen, Depressionen, Erschöpfungssyndrom, Multiple Persönlichkeitsstörung, Neurosen, Psychosen, Schizophrenie, Zwangsstörungen.

Die Psychotherapie selbst ist keine Erkrankung, sondern lediglich eine Behandlungsart. Insofern eine Psychotherapie als Behandlung einer psychischen oder psychiatrischen Erkrankung durchgeführt wird, was in der Regel der Fall ist, ist dies ein Ausschlussgrund/Ablehnungsgrund.

Eine Familientherapie ist eine Art der Psychotherapie. Sofern diese auch zur Behandlung psychischer oder psychiatrischer Erkrankungen durchgeführt wird, ist die Familientherapie für die Person, die die psychische bzw. psychiatrische Erkrankung hat, auch ein Ausschlussgrund/Ablehnungsgrund. Für die Familienangehörigen, die an der Familientherapie teilnehmen, aber nicht selbst erkrankt sind, ist es kein Ausschlussgrund/Ablehnungsgrund.

Frage:

Es gibt z.B. Lehrer, die nach vielen Dienstjahren ausgebrannt sind und eine gewisse Zeit nicht unterrichten können. Gelten solche Berufserkrankungen auch als Ausschlussgrund?

Antwort der Versicherungskammer Bayern:

Charakteristische Merkmale für Burnout sind körperliche und emotionale Erschöpfung, anhaltende physische und psychische Leistungs- und Antriebsschwäche, sowie der Verlust der Fähigkeit sich zu erholen. Betrachtenswert sind daher nur Ausschlussdiagnosen wie Depressionen und psychische Erkrankungen. Eine ggf. depressive Verstimmung aufgrund Burnout und die psychische Antriebsschwäche zählen aber nicht bereits als Vorliegen einer Depression oder psychischen Erkrankung, sodass man Burnout selbst nicht als Ausschlussgrund/Ablehnungsgrund werten kann.

Aufgrund der Vielfältigkeit des Burnout-Syndrom wird es aber auch Fälle geben, bei denen sich im Zeitverlauf evtl. tatsächlich Depressionen oder psychische Erkrankungen entwickeln. Das (parallele) Vorliegen solcher Erkrankungen wäre dann ein Ablehnungsgrund.

Die Mitarbeiter der Beihilfe- und Firmenversicherung der Versicherungskammer Bayern erreichen Sie unter folgender Telefonnummmer: (0 89) 21 60-85 05