12,50 bzw. 13,01 Euro – Für Unterricht an Förderschulen wird aufgrund der vorläufigen Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst eine Zulage gewährt. Sie erhöht sich jeweils zum Schuljahresbeginn entsprechend der tariflichen Lohnerhöhungen.
Die Förderschulzulage für Religionslehrer im Kirchendienst wird nach § 2 ABD Teil A, 2.6. jeweils zum 1. September des laufenden Jahres an das tarifliche Entgeltniveau angepasst.
Förderschulzulage für die erstmals ab Schuljahrsbeginn 2006/2007 an Förderschulen eingesetzten Religionslehrkräfte:
- ab 01.09.2010 12,50 Euro;
- ab 01.09.2011 12,64 Euro.
Förderschulzulage für die im Schuljahr 2005/2006 bereits an Förderschulen eingesetzten Religionslehrkräfte, die ohne Unterbrechung auch in den Folgejahren weiter an Förderschulen unterrichten:
- ab 01.09.2010 13,01 Euro;
- ab 01.09.2011 13,16 Euro.