129. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 11./12. Juli 2006 – Derzeit keine Übernahme des TV-Länder i.d.F. des Freistaates Bayern
Bericht von der 129. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 11./12. Juli 2006 (Auszug)
II. Gefasste Beschlüsse
3. Ergänzung des Übernahmebeschlusses: derzeit keine Übernahme des TV-Länder i.d.F. des Freistaates Bayern
In der Ergänzung zum Übernahmebeschluss der Bayerischen Regional-KODA vom 26.9.2005 ist festgelegt worden, dass ein für die Tarifbeschäftigen des Freistaates Bayern geltender Tarifvertrag in den Bereichen Arbeitszeit und Sonderzahlung/Entgelt auch für die MitarbeiterInnen im ABD Geltung erhält, soweit kein abweichender Beschluss gefasst wird.
Da die Fassung des TV-Länder noch nicht vorliegt und viele Fragen noch offen sind, wurde von der Vollversammlung beschlossen, die Übernahme der Regelungen zur Arbeitszeit und zur Sonderzahlung/Entgelt bis zum 31.8.2007 auszusetzen, so dass es für diese Bereiche die derzeitige Regelung nach TVöD Bund bzw. VkA Geltung besitzt.
Damit verbleibt der Bayer. Regional-KODA Zeit, einen Grundsatzbeschluss herbei zu führen, ob generell die Regelungen des TV-Länder in der Fassung Freistaat Bayern Grundlage für das ABD werden sollen, ob es bei der derzeitigen Kombination von TVöD Bund bzw. VkA bleiben soll oder ob aufgrund der Nähe der kirchlichen Struktur mit vielen kleinen Kirchenstiftungen das System des TVöD-VkA i.d.F. für die Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber im Freistaat Bayern geltenden Fassung Grundlage für die Bestimmungen des ABD werden soll. Gerade die letzte Option soll besonders geprüft werden.
Die Mitarbeiterseite machte in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam, dass eine Übernahme des TV-Länder insoweit Probleme nach sich zieht, da dies zu einer verwaltungsaufwendigen Rückabwicklung der Überleitung und einer Neuüberleitung nach den Bestimmungen des TV-Länder führen würde.
Die Entscheidung soll möglichst bis Februar 2007 getroffen werden, um der Freisinger Bischofskonferenz diese Grundentscheidung, die für die kommenden Jahre Geltung erhalten soll, auf ihrer Frühjahrsvollversammlung 2007 vorlegen zu können. Der Bayer. Regional-KODA verbleibt dann die Zeit, diese Grundentscheidung entsprechend umzusetzen.
Für die MitarbeiterInnen hat dieser Beschluss zur Folge, dass bis auf Weiteres die Arbeitszeit 38,5 bzw. 39 Stunden beträgt und die Einmalzahlung und die Jahressonderzahlung (im Jahre 2006 Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in einem Betrag im November) wie im TVöD vorgesehen ausbezahlt werden.
15.7.2006