Dienstjubiläum

Frage: “Bei meiner Jubiläumsdienstzeit wurde die Zeit als geringfügig beschäftigte Pfarrsekretärin nicht berücksichtigt. Ist das so richtig?”

Antwort:

Nein, auch Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung im Dienst der katholischen Kirche werden auf die Jubiläumsdienstzeit angerechnet. Beschäftigungsumfang und Höhe der Vergütung sind ohne Belang. Ein Stellenwechsel – beispielsweise von einer Kirchenstiftung zu einer anderen – oder eine Unterbrechung der Beschäftigung schadet nicht.

Für die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit werden alle Zeiten zusammengezählt, in denen eine MitarbeiterIn in der katholischen Kirche beschäftigt war (ABD Teil A, 1 § 23 Abs. 2). Dazu zählen Beschäftigungsverhältnisse in Kirchenstiftungen und Ordinariaten ebenso wie solche bei der Caritas oder Organisationen wie missio. Berufsausbildungszeiten im Dienst der katholischen Kirche werden angerechnet. Die Jubiläumszuwendung bei 25jähriger Jubiläumsdienstzeit beträgt 613,55 Euro, bei 40 Jahren 1022,58 Euro und bei 50 Jahren 1227,10 Euro.

Einige bayerische Besoldungsstellen drucken die Jubiläumsdienstzeit auf der monatlichen Bezügeabrechnung ab.