ABD-Beschäftigte genießen i. R. den Vorteil einer Beihilfeversicherung. Diese ist für Beschäftigte, deren Ehepartner und Kinder kostenlos. Dadurch können für Zahnersatz, Heilpraktiker-Leistungen Kosten zurückerstattet werden. Detailliertere Infomationen entnehmen Sie bitte unserem KODA-Kompass ABC (Sonderausgabe der Zeitschrift KODA Kompass Nr. 74+75) auf der Seite 29 f. Des Weiteren finden Sie im KODA Kompass Nr. 52 [September 2013] Sonderheft Beihilfe zusätzliche Erläuterungen.
An dieser Stelle sei bereits erwähnt, dass Sie außerdem die Möglichkeit besitzen, zusätzliche Risiken günstig selbst mitzuversichern. Dafür eignet sich insbesondere der Tarif 820 k plus. Außerdem steht auch inzwischen der Tarif ComfortProS zur Verfügung.
Auf der Homepage der Behilfeversicherung (Versicherungskammer Bayern – VKB) können Sie weitere Informationen erhalten und Anträge herunterladen (Link: https://www.vkb.de/kirchen).
Rechtsgrundlagen: vgl. § 36 ff. Teil A, 1. ABD
September 2024
Ralph Stapp