ABD-Beschäftigte genießen i. R. den Vorteil einer Beihilfeversicherung. Diese ist für Beschäftigte, deren Ehepartner und Kinder kostenlos. Dadurch können für Zahnersatz, Heilpraktiker-Leistungen Kosten zurückerstattet werden. Detailliertere Infomationen entnehmen Sie bitte unserem KODA-Kompass ABC (Sonderausgabe der Zeitschrift KODA Kompass Nr. 74+75) auf der Seite 29 f. Des Weiteren finden Sie im KODA Kompass Nr. 52 [September 2013] Sonderheft Beihilfe zusätzliche Erläuterungen.
An dieser Stelle sei bereits erwähnt, dass Sie außerdem die Möglichkeit besitzen, zusätzliche Risiken günstig selbst mitzuversichern. Dafür eignet sich insbesondere der Tarif 820 k plus. Außerdem steht auch inzwischen der Tarif ComfortProS zur Verfügung. Einen guten Überblick zu den weiteren Möglichkeiten der Absicherung finden Sie im Booklet der VKB.
Auf der Homepage der Behilfeversicherung (Versicherungskammer Bayern – VKB) können Sie weitere Informationen erhalten und Anträge herunterladen (Link: https://www.vkb.de/kirchen).
Rechtsgrundlagen: vgl. § 36 ff. Teil A, 1. ABD
September 2024
Ralph Stapp